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065/2001
Stand: 08.03.2001
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In Deutschland lebenden ausländischen Kindern die Einbürgerung erleichtern

/Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) Durch Erleichterungen bei der Einbürgerung in Deutschland lebender ausländischer Kinder wollen die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eine Verbesserung der Integration erreichen. Hierzu haben die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsgehörigkeitsgesetzes ( 14/5335) vorgelegt. Hintergrund der Initiative, die heute im Plenum des Bundestages diskutiert wird, ist eine Regelung des seit dem 1. Januar 2000 geltenden reformierten Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG). Darin wird eine Einbürgerungsgebühr von grundsätzlich 500 DM pro Kind erhoben, deren Höhe nach Ansicht der Abgeordneten erheblich zu der niedrigen Zahl bisheriger Antragsstellungen beigetragen hatte. Bis zum Ablauf der Antragsfrist am 31. Dezember 2000 wurden der Begründung zufolge nur für etwa 30.000 von insgesamt 280.000 möglichen Einbürgerungsberechtigten ein Antrag gestellt.

Mit einer deutlichen Senkung der Gebühren auf künftig einheitlich 100 DM sowie eine ausreichende Verlängerung der inzwischen abgelaufenen Frist bis zum 31. Dezember 2002 soll die Integration der etwa 250.000 Kinder, die zwischen dem 1. Januar 1990 und dem 1. Januar 2000 geboren sind, erleichtert werden. Die zu erwartenden Kosten für die Durchführung sind der Begründung zufolge von der Zahl der Anträge und dem Prüfungsaufwand im Einzelfall abhängig und daher nicht genau bezifferbar. Nach Schätzungen aus den Ländern betragen die durchschnittlichen Verwaltungskosten je Einbürgerung etwa 200 bis 250 DM, denen nach der neuen Regelung Einnahmen in Höhe von 100 statt bisher 500 DM gegenüberstehen werden. Kosten für soziale Sicherungssysteme könnten nur entstehen, soweit für deutsche Staatsangehörige Leistungen zu erbringen seien, die Ausländern nicht zustehen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_065/06
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