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074/2001
Stand: 15.03.2001
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Allgemeinen Betreuungsbedarf von Demenzkranken teilweise anerkennen

/Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/RAB) Die Situation von Demenzkranken soll verbessert werden, indem ein allgemeiner Betreuungsbedarf zumindest zum Teil anerkannt wird. Dies fordert die CDU/CSU in einem Gesetzentwurf ( 14/5547). Die notwendigen finanziellen Ressourcen hierfür könnten durch die Rücknahme der Absenkung der Beiträge für Arbeitslosenhilfebezieher erschlossen werden, heißt es weiter. Außerdem sollen nach dem Willen der Fraktion bei stationärer Unterbringung die Kosten der Behandlungspflege von der Pflege- in die Krankenversicherung verlagert werden. Die dadurch auf Seiten der Heime entstehenden finanziellen Handlungsspielräume könnten dazu verwendet werden, zusätzliches Pflegepersonal einzustellen. Die Aufwendungen für Behandlungspflege bei stationärer Unterbringung beliefen sich jährlich auf rund 1,5 Milliarden DM. Gehe man von jährlichen Durchschnittskosten pro Pflegekraft von 75.000 DM aus, dann könnten bundesweit zusätzlich 20.000 Pflegefachkräfte eingestellt und bezahlt werden.

Zur Begründung heißt es, die soziale Pflegeversicherung habe seit ihrer Einführung beachtliche Erfolge in der Versorgung pflegebedürftiger Personen zu verzeichnen. Obwohl sie äußerst erfolgreich sei, sei sie nicht ohne Mängel. Berichte in den Medien über Vernachlässigungen von Pflegebedürftigen zeigten Handlungsbedarf an. Zum Teil seien Ärzte und Pflegekräfte durch zu hohe bürokratische Anforderungen und durch die Belastung, die die Pflege mit sich bringt, überfordert. Deshalb müsse die Zahl der Fachkräfte erhöht und ihre Qualifikation verbessert werden. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf eines Pflegequalitätssicherungsgesetz ( 14/5395) werde diesem Anspruch nicht gerecht, schreibt die Fraktion weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_074/04
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