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075/2001
Stand: 15.03.2001
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EU-Kommission hat Förderung von Ersatzinvestitionen genehmigt

/Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Europäische Kommission hat am 28. Februar dieses Jahres die Förderung von Ersatzinvestitionen durch die Investitionszulage genehmigt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/5481) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/5309) mit. Die Zu

lage für betriebliche Investitionen sei ein Zuschuss mit Rechtsanspruch, so die Regierung. Das Investitionszulagengesetz 1999 habe jedoch von der EU-Kommission genehmigt werden müssen, weil es sich bei der Förderung betrieblicher Investitionen um eine Beihilfe im Sinne des EG-Vertrags handele. Die Zulage dürfe daher erst nach der Genehmigung durch die Kommission ausgezahlt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_075/08
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