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079/2001
Stand: 20.03.2001
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Regierung verteidigt Lohnpolitik der Deutschen Post AG

/Wirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, dass die Lohnpolitik der Deutschen Post AG zum Ziel hat, Bestimmungen des Postgesetzes zu umgehen. Wie aus ihrer Antwort ( 14/5615) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/5307) hervorgeht, besteht der Zweck der gesetzlichen Regelung darin, einem massenhaften Ausweichen neuer Lizenznehmer in ungeschützte Arbeitsverhältnisse vorzubeugen, und zwar unter Wahrung von Tarifautonomie, Gewerbe- und Vertragsfreiheit. Die PDS hatte sich auf Lohnabsenkungen für ehemalige Beschäftigte des öffentlichen Dienstes bei der Deutschen Post AG bezogen. Die Regierung verweist auf die Tarifautonomie und darauf, dass der Staat auf den Verlauf und die Ergebnisse des Verhandlungsprozesses zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern grundsätzlich keinen Einfluss nehme. Eine unzulässige Diskriminierung liege dann nicht vor, wenn für eine nach Beschäftigtengruppen vorgenommene Differenzierung bei der Entlohnung ein sachlicher Grund gegeben sei. Die Marktöffnungsschritte im Postwesen hätten in den letzten Jahren den Briefsektor betroffen, in dem der Marktanteil der Deutschen Post AG noch über 98 Prozent betrage. Betriebliche Änderungen im Personalbereich könnten daher nicht auf den zunehmenden Wettbewerb zurückgeführt werden, heißt es in der Antwort.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_079/05
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