Ablehnungsmodalitäten für Aufenthaltsgenehmigungen erläutern
Berlin: (hib/WOL) Nach den Kriterien zur Versagung von Aufenthaltsgenehmigungen wegen fehlenden Lebensunterhalts erkundigt sich die PDS in einer Kleinen Anfrage (Nachfrage 14/5484). So habe die Regierung auf die ursprüngliche Anfrage mitgeteilt, über die Versagung und Entziehung von Aufenthaltsgenehmigungen wegen fehlenden Lebensunterhalts würden keine Statistiken geführt, obwohl dies nach dem Ausländerzentralregistergesetz "Anlässe zur Speicherung von Daten über den betreffenden Ausländer sind". Die PDS will wissen, auf welche Weise die zuständigen Behörden davon erfahren, ob bei einem Ausländer Versagungsgründe vorliegen und erkundigen sich dabei nach der Rolle der Sozialbehörden. Weiter interessieren sich die Abgeordneten dafür, welche konkreten Daten eines Ausländers im Ausländerzentralregister erfasst werden, wenn dem Betroffenen eine beantragte Aufenthaltsgenehmigung verweigert oder nicht verlängert wird oder der Betroffene ausgewiesen worden ist.