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081/2001
Stand: 21.03.2001
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Lufttransport verwundeter Soldaten auch durch private Anbieter möglich

/Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Nach Angaben der Bundesregierung ist grundsätzlich die Übernahme von Leistungen im Bereich des Lufttransportes Verwundeter, Unfallverletzter und Kranker auch durch private Anbieter möglich. Wie die Regierung in ihrer Antwort ( 14/5609) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 14/5173) weiter ausführt, sei auch aus völkerrechtliche Sicht die Wahrnehmung des Lufttransportes von im Einsatz verwundeten oder erkrankten Soldaten durch einen privaten Anbieter grundsätzlich zulässig. Das humanitäre Völkerrecht schütze militärische wie zivile Sanitäts

einrichtungen, deren Personal- und Transportmittel in bewaffneten Konflikten im gleichen Maße. Gleichwohl, so die Regierung weiter, könne von privaten Unternehmen und Arbeitnehmern nicht im gleichen Maße wie von Soldaten erwartet werden, dass sie Gefährdungen hinnehmen. Daher sei eine jederzeitige und verzugslose Durchführung von sogenannten MEDEVAC-Flügen für die Bundeswehr ausschließlich durch private Unternehmen nicht sicher gestellt. Dies werde bei der möglichen Privatisierung von Teilen der Flugbereitschaft des Verteidigungsministeriums "angemessen Berücksichtigung finden müssen", so die Regierung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_081/05
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