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084/2001
Stand: 23.03.2001
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Impfung gegen Maul- und Klauenseuche unterschiedlich bewertet

Ausschuss für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Ernährung/

Berlin: (hib/VOM) Unterschiedliche haben die beiden großen Fraktionen im Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft und Ernährung die Möglichkeit bewertet, das Ausbreiten der Maul- und Klauenseuche (MKS) durch Impfungen zu bekämpfen. Die Bundesregierung hatte zu Beginn einer Sondersitzung am Freitagvormittag ihren gemeinsam mit den Ländern beschlossenen Drei-Stufen-Plan vorgestellt, dessen dritte Stufe vorsieht, dass die zuständige Veterinärbehörde vor Ort über eine "Ringimpfung" entscheiden kann, wenn die Gefahr der Ausbreitung der Seuche gesehen wird. Im Falle einer Ringimpfung könnte es allerdings passieren, so die Regierung, dass der Ständige Veterinärrat der EU in Brüssel Deutschland im Anschluss über einen bestimmten Zeitraum von bestimmten Exporten sowohl innerhalb der EU als auch in Nicht-EU-Staaten ausschließe. Hinzu komme, dass auch geimpfte Tiere den MKS-Erreger weiter verbreiten könnten. Wenn man jetzt impfen würde, so die Regierung weiter, wäre nicht mehr klar zu erkennen, ob MKS vorliege oder ob durch die Impfung Reaktionen hervorgerufen worden seien. Seit 1991 werde nicht mehr gegen MKS geimpft. Der jetzt eingeführte Erreger komme aus Asien, Impfstoff sei vorhanden und vorrätig. Wenn man in einem Korridor von 50 Kilometern entlang der niederländischen Grenze impfte, wäre dies ein Verstoß gegen EU-Recht. Da aus den Niederlanden nach Deutschland gebrachte Tiere aber über diesen Korridor hinaus transportiert worden seien, sei zu überlegen, was man mit einer Impfung noch verhindern könne.

Die CDU/CSU-Fraktion argumentierte, es sollte zunächst geprüft werden, welche Vorteile man durch die Impfung habe und die rechtliche Situation beiseite lassen. Es müsse möglich sein, mit den benachbarten kontinentaleuropäischen Ländern eine Allianz zu bilden, damit sich die MKS nicht weiter verbreite. Die rechtliche Regelung in der EU sei ein Anachronismus, durch den das Nichtimpfen gerechtfertigt werde, obwohl die MKS seit Wochen grassiere. Langfristig sei zu überprüfen, ob Impfungen nicht wieder eingeführt werden sollten. Zu fragen sei, ob "Bolzenschuss und Scheiterhaufen" die richtigen Argumente seien, um Seuchen zu bekämpfen. Wer die Seuche be-kämpfe, dürfe nicht bestraft werden, so die Union. Die Sozialdemokraten verwiesen darauf, dass in Europa eine hundertprozentige Transportkontrolle nicht möglich sei. Die Seuche sei mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen nicht einzudämmen. Bei Impfungen gebe es das Risiko, dass die MKS trotzdem ausbreche. Um dieses Risiko auszuschalten, wären flächendeckende Impfungen erforderlich. Nur dadurch könnte Schutz geboten werden. Für die F.D.P. kommt es darauf an, die Sicherheitsmaßnahmen an den Grenzen noch zu verbessern. Das kühle, feuchte Wetter begünstige die Ausbreitung der Seuche. Die Fraktion plädierte für einen "wirksamen Korridor". Allerdings könne mit einer Ringimpfung nicht verhindert werden, dass durch vorangegangene Transporte bereits MKS-Fälle ausgelöst worden sind.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_084/01
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