Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/BOB) Gerichtliche Entscheidungen, wonach sich im Bereich des Kleingartenwesens Nachfolgeorganisationen von Zwischenpächtern gegenüber einem Herausgabeanspruch des Grundstückseigentümers nicht auf ein Besitzrecht berufen können, sind der Bundesregierung bekannt. Diese begründen aber aus ihrer Sicht keinen dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf, teilt die Regierung in ihrer Antwort ( 14/5643) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/5482) mit. Soweit befürchtet werden könnte, dass sich der mögliche Wegfall der Zwischenpachtverhältnisse im Einzelfall störend auf die Strukturen der kleingärtnerischen Nutzungsverhältnisse auswirkt, bestünde die Möglichkeit, eventuellen Schwierigkeiten mit dem vorhandenen rechtlichen Instrumentarium entgegenzuwirken, heißt es weiter.