Bauindustrie begrüßt Pläne zur Eindämmung illegaler Betätigung
Berlin: (hib/VOM) Die deutsche Bauindustrie begrüßt die im Gesetzentwurf des Bundesrates zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe ( 14/4658) vorgesehene Regelung, dass Unternehmer, die eine Bauleistung erbringen, zuvor eine Anzeige beim Finanzamt abgeben müssen. Dies ist der Stellungnahme des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie zur heutigen Anhörung des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf zu entnehmen. Der Bundesratsinitiative zufolge hätte die Finanzverwaltung damit frühzeitig Informationen über Unternehmen im Baugewerbe sowie die von diesen Unternehmen beschäftigten Personen. Der Auftraggeber der Bauleistung soll nach dem Willen der Länderkammer einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent für Rechnung des Unternehmens einbehalten und an das Finanzamt abführen. Diese Regelung soll sich auf Einkommen- oder Körperschaftsteuer- sowie auf Lohnsteueransprüche beziehen. Wenn die Steuer abgezogen werde, so der Bundesrat, könne der Betriebsausgabenabzug nicht mehr versagt werden und der Auftraggeber nicht mehr als "Entleiher" für die Lohnsteuer der eingesetzten Arbeitnehmer haftbar gemacht werden. Die Bauindustrie sieht in einem solchen Vorgehen einen "konsequenten Schritt zur Ausgrenzung illegaler Bauunternehmen". Nur so sei sicherzustellen, dass alle aus- und inländischen Bauunternehmen ihren steuerlichen Pflichten nachkommen und kriminelle Strukturen sich keine Wettbewerbsvorteile zu Lasten steuerehrlicher Unternehmen verschaffen.
Auch der Zentralverband Deutsches Baugewerbe unterstützt das Vorhaben. Er regt zudem an, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten, um Formulare auszugestalten und deren Anwendung in Merkblättern mehrsprachig zu erläutern. Die Eindämmung der illegalen Betätigung sei für die Bauwirtschaft wichtig, da die Entwicklung seit mehreren Jahren abwärts gerichtet sei. Die Bundesvereinigung mittelständischer Bauunternehmen beklagt, dass deutschen Firmen in zahlreichen Fällen bei Betriebsprüfungen der Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug für ausländische Nachunternehmerleistungen verwehrt und eine Haftung für die Lohnsteuer der ausländischen Arbeitnehmer festgestellt werde, weil es sich nach Vermutungen der Betriebsprüfer bei den ausländischen Vertragspartnern um Scheinfirmen handele. Der Deutsche Industrie- und Handelstag und der Zentralverband des deutschen Handwerks halten den Steuerabzug an der Quelle für grundsätzlich geeignet, das Ertragssteueraufkommen im Baugewerbe zu sichern.
Zweifel äußert dagegen die Bundessteuerberaterkammer, ob der Entwurf so eingreifen kann, dass nur die "schwarzen Schafe" aussortiert werden. Der Deutsche Steuerberaterverband sieht in einer neuen Abzugssteuer ebenfalls kein geeignetes Mittel. Es sei zu befürchten, dass redliche Unternehmen zusätzlich belastet würden, während die illegale Betätigung im Baugewerbe auch durch die geplanten Regelungen nicht oder nur unzureichend unterbunden werde. Zudem seien erhebliche Belastungen der ohnehin von Liquiditätsnöten belasteten Firmen im Baugewerbe zu befürchten. Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft hält eine personelle Aufstockung von 500 Steuerfahndern für geboten. Die Bestimmungen könnten nur wirksam umgesetzt werden, wenn ausreichend Personal zur Verfügung stehe.