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090/2001
Stand: 28.03.2001
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Im Menschenrechtsbericht auch andere Politikbereiche berücksichtigen

Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe/

Berlin: (hib/BOB) Nach dem Willen des Fachausschusses soll die Bundesregierung künftig in ihrem Menschenrechtsbericht über die Menschenrechtspolitik in den Auswärtigen Beziehungen hinaus andere Politikbereiche einbeziehen. Damit werde die Menschenrechtspolitik als ressortübergreifende Querschnittaufgabe verdeutlicht, so ein einstimmiger Beschluss am Mittwochnachmittag. Der Titel künftiger Berichte soll deshalb nach dem Willen der Parlamentarier lauten: "Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den Auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen". Den Bericht der Bundesregierung für den Zeitraum Oktober 1997 bis Dezember 1999 ( 14/3739) nahm der Ausschuss zur Kenntnis.

Die Abgeordneten traten gleichzeitig übereinstimmend dafür ein, die asyl- und flüchtlingspolitischen Aspekte der Menschenrechtspolitik in künftigen Berichten erweitert darzustellen. Auch wäre es wünschenswert, wenn Bezüge zwischen dem länder- und problemspezifischen Teil des Berichts und den innenpolitischen Themen hergestellt würden. Mehr Raum müsse auch dem Thema "Menschenrechte und Wirtschaft" gewidmet werden, so der Fachausschuss übereinstimmend. Dabei gehe es auch darum zu erfahren, ob menschenrechtliche Kriterien bei der Vergabe von sogenannten "Hermes-Bürgschaften" berücksichtigt werden. Koalition und Opposition forderten

die Regierung ferner auf, in Zukunft im Menschenrechtsbericht auch über präventive Maßnahmen zu berichten, mit denen versucht worden sei, Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden.

Der vorliegende 5. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik fand große Zustimmung vor allem bei SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Auch CDU/CSU und F.D.P. reagierten grundsätzlich positiv. Sie kritisierten allerdings, in vielen Passagen beschränke sich die Regierung auf beschreibende Formulierungen und lasse zu wenig erkennen, welche politische Bewertung sie vornehme. Ein Beispiel dafür sei der Tschetschenien-Konflikt. Übereinstimmend bemängelte der Ausschuss im Übrigen die verspätete Vorlage des Menschenrechtsberichts. Darunter habe dessen Aktualität gelitten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_090/03
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