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103/2001
Stand: 05.04.2001
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F.D.P.: Ministerin Künast soll Unterschrift unter Aufruf zurückziehen

/Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/BOB) Nach dem Willen der F.D.P.-Fraktion soll der Bundestag Verbraucherschutzministerin Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) auffordern, ihre Unterschrift unter einen Aufruf zur Haftentlassung von Personen, welche der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verdächtig seien, zurückzuziehen. Die Liberalen haben dazu einen Antrag ( 14/5765) eingebracht. Nach Ansicht der Abgeordneten ist die Ende März 2000 erfolgte Unterstützung eines solchen Aufrufs, der auch die Forderung nach der Abschaffung einer gegen die Bildung terroristischer Vereinigungen gerichteten Vorschrift im Strafgesetzbuch beinhalte, für ein Mitglied der Bundesregierung "nicht akzeptabel". Ob die Vorwürfe gegen die Verdächtigen zu Recht erhoben würden, könne nach dem Verfassungsgrundsatz der Gewaltenteilung nur in einem Gerichtsverfahren geklärt werden, so die Freien Demokraten. Wer ohne diese Klärung die Einstellung des Verfahrens fordere, offenbare ein "verfassungswidriges Rechtsverständnis" und mache sich für ein "Sonderrecht für linke Terroristen" stark. Dies sei mit den Amtspflichten eines Mitglieds der Bundesregierung nicht vereinbar.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_103/04
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