64 Ausfuhrgenehmigungen für Elektroschocker und ähnliches erteilt
Berlin: (hib/VOM) Von Ende April 1997 bis Mitte März dieses Jahres sind 64 Exporte von Viehtriebapparaten, Betäubungszangen für Schweine sowie Elektroschockern zum persönlichen Schutz im Wert von 518.704 DM erteilt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 14/5856) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/5490) zum "Handel mit Folterwerkzeugen aus deutscher Herstellung" hervor.
Die Exporte hätten 23 Staaten betroffen, darunter die USA, Japan, die Schweiz und Israel. Die Genehmigungen seien erteilt worden, da "keine Umstände ersichtlich waren", dass die Güter zu Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden könnten. Der Bundesregierung lägen derzeit keine Erkenntnisse über Menschenrechtsverletzungen vor, die mit diesen Gütern begangen worden seien.
Anträge für die Ausfuhr von Daumenschrauben sind der Antwort zufolge bisher nicht gestellt worden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erteile eine Genehmigung nur, wenn eine unbedenkliche Endverwendung gesichert erscheine. Dazu müssten dem Antrag Dokumente zum Nachweis über den Endempfänger, den Endverbleib und den Verwendungszweck beigefügt werden. Im Übrigen teilt die Regierung mit, ihr sei nicht bekannt, dass Unternehmen in Deutschland Güter herstellten, deren Zweckbestimmung in der Folterung von Menschen liegt. Nach ihren Erkenntnissen würden zur Misshandlung vor allem Güter verwendet, die in der Regel unbedenklichen Zwecken dienen
Die Missbrauchsgefahr beruhe dabei auf der menschenrechtsverletzenden Verwendung in bestimmten Staaten. Wie es weiter heißt, beabsichtigt die Regierung nicht, die Herstellung von Verteidigungswaffen einzuschränken oder zu verbieten, weil diese in anderen Staaten missbräuchlich verwendet würden.