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110/2001
Stand: 12.04.2001
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Ausländer müssen Kosten ihrer Abschiebung selbst tragen

/Inneres/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Nach dem Ausländergesetz müssen Ausländer die Kosten ihrer Abschiebung selbst zahlen. Darauf verweist die Bundesregierung ihrer Antwort ( 14/5870) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/5646). Wenn eine Sicherheitsbegleitung für die Abschiebung erforderlich sei, liege dies allein im Verhalten des Abgeschobenen oder in Umständen begründet, die

er selbst zu vertreten habe. Daran, dass er die Kosten zu tragen habe, ändere auch die Tatsache nichts, dass der Ausländer spät nach Deutschland einreisen darf und einen Aufenthaltsstatus besitzt. Zu den Reisekosten der Begleitbeamten gehörten unter anderem Fahrtkosten, Tagegelder, Übernachtungsgeld sowie Nebenkosten wie Telefongebühren. Die dem Bundesgrenzschutz entstandenen Kosten würden von den Grenzschutzdirektionen festgesetzt und an die Ausländerbehörden mitgeteilt. Dort werde auch über Anträge auf Erlass oder Stundung entschieden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_110/07
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