Im Jahr 2000 mehr als 6.500 irakischen Kurden Zuflucht gewährt
Berlin: (hib/WOL) Von 11.792 irakischen Kurden erhielten im Jahr 2000 insgesamt 6.194 Abschiebeschutz als politisch Verfolgte, weitere 389 wurden als Asylberechtigte nach dem Grundgesetz anerkannt. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/5887) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/5611). Der Antwort zufolge erhöhte sich damit die Quote des Abschiebeschutzes auf einen Anteil von 52,53 Prozent gegenüber 1999 mit 35,79 Prozent und 1998 mit 28,9 Prozent. Die Abgeordneten hatten sich in der Anfrage auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) bezogen, wonach ein Anspruch auf Schutzgewährung abgewiesen werden kann, wenn Asylbewerbern innerhalb des Herkunftslandes eine "inländische Fluchtalternative" zur Verfügung steht und es Asylsuchenden zugemutet werden könne, in "verfolgungsfreie" Teile ihres Landes zurückzukehren.
Die Regierung erklärt nunmehr, sie teile die Rechtsauffassung des BVerwG, wonach diese Grundsätze einer "inländischen Fluchtalternative" im Nordirak anwendbar sind, obwohl Bagdad seine Gebietsgewalt dort vorübergehend verloren hat. Zahlenangaben über Asylabweisungen auf der Grundlage einer "inländischen Fluchtalternative" könnten jedoch nicht erfolgen, da beim zuständigen Bundesamt zwar Asylentscheidungen gespeichert würden, nicht aber die dazu führenden Entscheidungsgründe.