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121/2001
Stand: 04.05.2001
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Regierung prüft Einschränkung des Erzieherprivilegs der Eltern

/Recht/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung prüft auf Grund verschiedener Eingaben, ob das so genannte elterliche Erzieherprivileg im Sinne des Strafgesetzbuches eingeschränkt oder unverändert beibehalten werden soll. Die Prüfung sei noch nicht abgeschlossen, heißt es in ihrer Antwort ( 14/5926) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion ( 14/5845). Dieses Erzieherprivileg soll dem Sorgeberechtigten, in der Regel den Eltern, einen erzieherischen Spielraum einräumen, um die "Erziehungsnotwendigkeiten" zu verwirklichen, so die Regierung. Den Eltern soll es ermöglicht werden, den Jugendlichen aus pädagogischen Gründen mit pornografischen oder indizierten Schriften oder Gewaltdarstellungen, zu denen auch Computerspiele gehören, zu konfrontieren. Die Eltern machten sich derzeit nicht strafbar, wenn sie solche Darstellungen ihren unter 18 Jahre alten Kindern anbieten, überlassen oder zugänglich machen. Begründet werde dies damit, dass mit den Mitteln des Strafrechts möglichst nicht in das Familienleben eingegriffen werden soll.

Gegen das Erzieherprivileg spricht aus Sicht der Regierung, dass in einem solchen Verhalten eine gröbliche Verletzung der Erziehungspflicht liegen könne. Es sei auch gefragt worden, ob es nicht geradezu eine "Anomalie in unserem Rechtssystem" sei, dem Erziehungsberechtigten ein als schädlich erachtetes Verhalten zu gestatten und ihm damit geringere Pflichten dem Jugendlichen gegenüber aufzubürden als jedem Außenstehenden. Kinder könnten gegen schädigendes Verhalten durch die Eltern durch jugend- und familienspezifisches Vorgehen bis hin zur Einschaltung des Familiengerichts geschützt werden. Lehnten die Eltern Angebote des Jugendamtes ab und

sei das Wohl des Kindes gefährdet, müsse die Behörde das Familiengericht anrufen, das dann die "zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen" treffe.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_121/03
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