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122/2001
Stand: 07.05.2001
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Ordnungsrahmen des Telekommunikationsmarktes nicht ändern

/Wirtschaft/Antwort auf Große Anfrage

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Anlass, den Ordnungsrahmen des deutschen Telekommunikationsmarktes zu ändern. Dies geht aus ihrer Antwort ( 14/5915) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 14/5167) hervor. Die Marktentwicklung sei auf Grund der geltenden Rahmenbedingungen ausgesprochen positiv, so die Regierung. Durch die Preissenkungen bei Ferngesprächen, Internetzugang und Mobilfunk sei zusätzliche Kaufkraft in Milliardenhöhe freigesetzt worden. Auf Grund starker Verkehrszuwächse bei Internet und Mobilfunk sei der Telekommunikationsmarkt stärker als die Gesamtwirtschaft gewachsen. Die Marktöffnung habe zu positiven Beschäftigungseffekten geführt. Diese Marktentwicklungen bezeichnet die Regierung als einen Beleg für den "großen Erfolg der sektorspezifischen Telekommunikationsregulierung". Unternehmen hätten im Vertrauen auf stabile wettbewerbsfreundliche Rahmenbedingungen Milliardensummen in die Weiterentwicklung von Technologien und Produkten investiert. Schon deshalb wären kurzfristige Änderungen des Ordnungsrahmens nach Meinung der Regierung eher kontraproduktiv. Ab 2003 gebe es jedoch Anhaltspunkte dafür, die Regulierung zurückzuführen, heißt es weiter. Im Übrigen sei hervorzuheben, dass auf einzelnen Märkten durch zunehmende Wettbewerbsintensität marktbeherrschende Positionen schrittweise abgebaut werden und die Regulierungsintensität auf Grund des Wettbewerbs faktisch zurückgehen werde.

Wie die Regierung weiter berichtet, sei es eine zentrale Herausforderung der Telekommunikationspolitik, Wettbewerb im Ortsnetz zu schaffen. Ende letzten Jahres hätten die Wettbewerber der Deutschen Telekom einen Marktanteil an Festnetztelefon-Anschlüssen von 1,5 Prozent gehabt. Mit der Möglichkeit des entbündelten Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung und der künftigen Möglichkeit, auf einem Teil der letzten Meile, getrennt vom Telefonanbieter Datendienste anbieten zu können (so genannter shared access), sowie mit der Vergabe von Frequenzen für die drahtlose Teilnehmeranschlussleitung und die dritte Mobilfunkgeneration UMTS sind aus Sicht der Regierung die regulatorischen Voraussetzungen geschaffen worden, um Wettbewerb im Ortsnetz zu verwirklichen. Auch wenn die Telekom bis Ende 2000 erst rund 320.000 Teilnehmeranschlüsse an Wettbewerber vermietet habe, sei dies im internationalen Vergleich eine beachtlich hohe Zahl. Bis

Ende 2000 habe es 95 Verträge zwischen der Telekom und ihren Wettbewerbern über den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung gegeben. Auf dieser Basis böten derzeit etwa 52 Lizenznehmer neben der Telekom einen Direktanschluss zum Kunden an. In etwa 51 Prozent der 188 deutschen Städte mit über 50.000 Einwohnern sowie in einigen Orten des Umlandes könnten die Verbraucher bereits zwischen der Telekom und einem, in manchen Städten sogar mehreren Wettbewerbern auswählen. Die Regierung erwartet, dass sich in absehbarer Zukunft durch den Aufbau alternativer Technologien ein stärkerer Wettbewerb um Telefonanschlüsse entfalten wird. Der Aufbau dialogfähiger Breitbandkabelnetze werde dazu führen, dass über die heutige Fernsehinfrastruktur künftig in größerem Umfang Telefon-, Internet- und Fernsehdienste angeboten werden können, heißt es in der Antwort.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_122/01
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