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142/2001
Stand: 22.05.2001
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Maßstäbe und finanzielle Folgen gemeinsam in den Blick nehmen

Sonderausschuss "Maßstäbegesetz/Finanzausgleichsgesetz" (Anhörung)/

Berlin: (hib/VOM) Die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene zweistufige Entwicklung eines neuen Systems des bundesstaatlichen Finanzausgleichs in ein abstraktes Maßstäbegesetz und ein konkretes Finanzausgleichsgesetz ist von Wissenschaftlern als schwierige Aufgabe bezeichnet worden. In der öffentlichen Anhörung des Sonderausschusses "Maßstäbegesetz/Finanzausgleichsgesetz" zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Maßstäbegesetzes ( 14/5951, 14/5971) argumentierte beispielsweise Professor Joachim Wieland von der Goethe-Universität Frankfurt am Main, das Bundesverfassungsgericht sei der "Fehlvorstellung" gefolgt, man könne beide Materien voneinander trennen. Der Gesetzgeber solle seine Entscheidung so treffen, dass er das Ergebnis verantworten könne, also wisse, "was hinten herauskommt". Es sei sinnvoll, beide Gesetze gemeinsam in den Blick zu nehmen. Auf das Maßstäbegesetz, das noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll, soll aufbauend ein neues Finanzausgleichsgesetz folgen, um den Anforderungen der Karlsruher Richter genüge zu tun. Professor Ulrich Häde von der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt an der Oder erklärte, der Regierungsentwurf bestehe aus Zitaten aus dem Urteil des Verfassungsgerichts sowie aus

der Finanzverfassung selbst. Da es an der notwendigen Konkretisierung fehle, könne dieses Gesetz keine Bindungswirkung entfalten. Auch Professor Rudolf Wendt von der Universität Saarbrücken rief dazu auf, die Maßstäbe für die künftige Finanzverteilung zwischen Bund und Ländern sowie zwischen den Ländern konkreter als jetzt zu formulieren. Die finanziellen Folgen des Maßstäbegesetzes müssten "im Kern" abgeschätzt werden können.

Eine weitere harte Nuss hat das Gericht aus der Sicht der Sachverständigen dem Gesetzgeber bei der Festlegung dessen zu knacken gegeben, was "notwendige Ausgaben" und "laufende Einnahmen" sind. Professor Helga Pollak, Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirates beim Bundesministerium der Finanzen, hielt es aus finanzwissenschaftlicher Sicht eindeutig für unmöglich, abschließend aufzuzählen, was notwendige und was nicht notwendige Ausgaben sind. Diese Ansicht vertrat auch Häde. Nach Meinung von Professor Stefan Korioth von der Ludwig-Maximilians-Universität München ist es bislang nicht gelungen, die Bewertungsprobleme zu lösen, die mit diesen beiden Begriffen verbunden sind. Professor Wolfgang Kitterer von der Universität Köln plädierte dafür, systematisch darzulegen, weshalb etwas auf eine bestimmte Weise entschieden wird. Er sprach sich für mehr Transparenz und Begründung aus. Ulrich Mohn vom deutschen Städte- und Gemeindebund Berlin trat im Zusammenhang mit der Deckungsquotenberechnung im Zuge der vertikalen Umsatzsteuerverteilung dafür ein, keine "strenge Mechanik" anzuwenden, sondern der Berücksichtigung von Billigkeitsgesichtspunkten mehr Raum zu geben. Professor Bernd Huber von der Ludwig-Maximilians-Universität München hielt die Deckungsquotenregelung im Regierungsentwurf ebenfalls für etwas zu mechanisch geraten. Er riet dazu, die Deckungsquote (Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben) als Indikator zu benutzen, um auf dieser Basis einen Ausgleich mit den Ländern auszuhandeln. Eine Änderung des Artikels 106 des Grundgesetzes (Verteilung des Steueraufkommens) regte Professor Jürgen W. Hidien von der Universität Münster an. Die Finanzverteilung müsse den Aufgaben angemessen sein, so der Wissenschaftler.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_142/02
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