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153/2001
Stand: 31.05.2001
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Kreditbesicherungen des deutschen Mittelstandes in Basel anerkennen

/Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll bei den weiteren internationalen Verhandlungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht über eine neue Eigenkapitalvereinbarung ("Basel II") gemeinsam mit der Deutschen Bundesbank sicherstellen, dass eine Reihe von Forderungen berücksichtigt werden. Wie es in einem gemeinsamen Antrag von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, F.D.P. und PDS ( 14/6196) heißt, sollte die Chancengleichheit im Wettbewerb zwischen nationalen und international tätigen Kreditinstituten sowie zwischen Kreditinstituten verschiedener Gruppen in Deutschland aufrecht erhalten werden. Eine Benachteiligung für die mittelständische Wirtschaft sei zu vermeiden. Im Einzelnen verlangen die Abgeordneten, dass bewährte Kreditbesicherungen des Mittelstandes in Deutschland bei der Berechnung der Eigenkapitalunterlegung wie beispielsweise die Begebung von grundpfandrechtlichen Sicherheiten, die Sicherungsübereignung bei einem Betriebsmittelkredit und Investitionskredit oder die Abtretung der Ansprüche aus Kapitallebensversicherungsverträgen bei Personenunternehmen in angemessener Weise risikomindernd anerkannt werden.

Ferner sollte bei den auf bankinterne Ratings gestützten Ansätzen kein unangemessener Malus für mittel- und langfristige Kredite eingeführt werden, der die "bewährte Finanzierungskultur" in Deutschland nachhaltig in Frage stellen würde und prozyklische Effekte auslösen könnte. Bei der Anwendung solcher Ansätze sollte zudem der Besitz von Aktien und Beteiligungen von Banken an anderen Unternehmen nicht als ein deutlich höheres Risiko eingestuft werden als ein entsprechender Kredit an das Unternehmen. Im Übrigen treten die Fraktionen dafür ein, dass die endgültige Struktur der Gewichtungssätze bei der Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Kreditrisiko bei den auf bankinterne Ratings gestützten Ansätzen und die Anrechnungssätze für operationelle Risiken so ausgestaltet sind, dass risikoüberzeichnende Eigenkapitalanforderungen - und damit eine generelle Verteuerung von Firmenkrediten - vermieden werden. Die Übergangsfristen für die Mindestanforderungen an die gleichberechtigte Anwendung interner Ratingverfahren sei flexibler zu fassen und so zu gestalten, dass die allen Bankengruppen die "faire und realistische" Chance bieten, von den Vorteilen der neuen Regelungen zu profitieren.

Die Fraktionen erwarten, dass der Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss, das Kreditgewerbe und die Wirtschaft vor der deutschen Zustimmung zu der beabsichtigten Vereinbarung die Möglichkeit erhalten, dazu Stellung zu nehmen. Der Baseler Ausschuss plant den Angaben zufolge, nach der Auswertung von Stellungnahmen zu seinem Konsultationspapier und der Klärung noch offener Punkte die neue Eigenkapitalvereinbarung bis Ende dieses Jahres fertig zu stellen. Die neuen Standards sollen 2004 in Kraft treten. Auf EU-Ebene sei geplant, die Eigenkapitalvorschriften für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen parallel zum Basler Prozess zu überarbeiten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_153/02
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