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160/2001
Stand: 12.06.2001
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Vier von fünf Wehrpflichtigen voraussichtlich "tauglich"

/Verteidigung/Antwort

Berlin: (hibVOM) Der Prozentsatz der Wehrpflichtigen der Geburtsjahrgänge 1983 bis 1995, die wehrdienstfähig ("tauglich") sind, wird voraussichtlich bei 80 Prozent liegen. Diese Prognose gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/6232) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/5950) zur Wehrgerechtigkeit. Entsprechend werde der Prozentsatz an untauglichen Wehrpflichtigen, die effektiv nicht für den Wehrdienst verfügbar sind, voraussichtlich bei rund 20 Prozent liegen. Die Quote der nicht Gemusterten bezogen auf die Zahl der Erfassten gibt die Regierung mit durchschnittlich vier Prozent an. Sie kündigt an, die Tauglichkeitsbestimmungen zum 1. Januar 2002 zu ändern. Die Verkleinerung der Streitkräfte mit einem neuen Einsatzprofil und damit einhergehende strukturelle Änderungen würden dazu führen, dass sich die an die Wehrpflichtigen gestellten körperlichen Anforderungen erhöhen. Seit diesem Jahr würden keine gemusterten Wehrpflichtigen des Verwendungsgrades T 7 mehr einberufen. Dieser Verwendungsgrad soll ab 2002 wegfallen. Bereits vor der Einführung dieses Verwendungsgrades habe der Prozentsatz der nicht Wehrdienstfähigen bezogen auf die Geburtsjahrgänge 1968 bis 1974 durchschnittlich rund 20 Prozent betragen. Die Gestaltung der allgemeinen Wehrpflicht muss sich nach Auffassung der Regierung an einer größtmöglichen Wehrgerechtigkeit orientieren. Diese finde allerdings ihre Grenzen an den Erfordernissen des Verteidigungsauftrages und den körperlichen und geistigen Anforderungen an die Wehrpflichtigen.

Der Regierung ist nach eigenen Angaben bekannt, dass rund ein Drittel der erfassten Wehrpflichtigen der Geburtsjahrgänge 1970 bis 1972 keinen Grundwehrdienst oder sonstigen darauf anrechenbaren Dienst geleistet hat, weil sie entweder nicht gemustert oder nicht wehrdienstfähig waren oder trotz Verfügbarkeit nicht zum Wehrdienst herangezogen worden sind. Allerdings gebe es auch in der Bundesrepublik keine absolute Gerechtigkeit, so die Regierung. Im Übrigen prognostiziert sie keinen weiteren Anstieg der Zahl der Wehrpflichtigen, die als Kriegsdienstverweigerer anerkannt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_160/04
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