Entscheidung zu Betrieb von Duisburger Kokerei steht noch aus
Berlin: (hib/BOB) Die zuständige Behörde des Landes Nordrhein-Westfalen hat nach Angaben der Bundesregierung noch keine Entscheidung darüber getroffen, ob die Firma Carbonaria in Duisburg eine Kokerei in Abweichung von einer bereits erteilten Genehmigung betreiben darf. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort ( 14/6248) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/6037) fest. Die Abgeordneten verweisen darauf, 1998 sei eine Genehmigung unter der Maßgabe erteilt worden, dass in der Anlage das emissionsarme Kokstrockenkühlverfahren zur Anwendung kommt. Demgegenüber beabsichtige das Unternehmen jetzt, mit einem sogenannten modifizierten Koksnasslöschverfahren zu arbeiten. Dies würde zu einem erhöhten Ausstoß von Kohlendioxid führen, so die PDS. Die Regierung erklärt dazu ergänzend, die Ausführung von Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzrechts bei der Zulassung von Anlagen sei Sache der Länder. Sie habe deshalb keine Möglichkeit, Einfluss auf das Verfahren zu nehmen.