SPD: Mitsprache bei Qualifizierung ist Schlüsselfrage für Beschäftigung
Berlin: (hib/RAB) Das Mitspracherecht von Betriebsräten bei Fragen der Qualifizierung ist nach Ansicht der SPD eine "Schlüsselfrage" für mehr Beschäftigung. Dies erklärte die Fraktion am Mittwochvormittag bei der abschließenden Diskussion über die von der Bundesregierung anvisierte Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes ( 14/5741) im Arbeits- und Sozialausschuss. Dadurch würde insbesondere den gering qualifizierten Arbeitnehmern der Rücken gestärkt, hieß es. Der Gesetzentwurf wurde, unter anderem geändert durch die Aufnahme der Qualifizierung als Mitspracherecht, mit den Stimmen der Koalition und der PDS bei Ablehnung der CDU/CSU und der F.D.P. angenommen.
Außerdem wurde beschlossen, das vereinfachte Wahlverfahren auf Betriebe mit bis zu 100 statt wie bisher vorgesehen 50 Arbeitnehmern auszuweiten. Dieses sei unkomplizierter und übersichtlicher, betonten die Sozialdemokraten. Mit der Einführung des Verhältnis- anstelle des Mehrheitswahlrechts bei der Betriebsratswahl sei man auf Kritik der Union eingegangen, so dass diese dem Regierungsentwurf nun zustimmen könne, hieß es in der Diskussion. Die CDU/CSU bemängelte, die Vorschläge der Koalition gingen zu wenig auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der großen und kleinen Unternehmen ein. Der Entwurf führe zu mehr Bürokratie und sei kostentreibend, erklärten die Parlamentarier weiter. Auch sei es schwierig, den Betriebsrat mit einem "politischen Mandat" auszustatten. Dieser solle sich auf unternehmensbezogene Fragen konzentrieren. Des Weiteren sei durch die Senkung der Schwellenwerte für die Betriebsratsbildung damit zu rechnen, dass mehr Arbeitnehmer freigestellt würden.
Nach Ansicht der Bündnisgrünen führt der Gesetzentwurf dazu, dass "mehr Betriebsräte mehr Chancen" bekommen. Besonders wichtig sei gewesen, das Verhältniswahlrecht einzuführen und das vereinfachte Wahlverfahren auszuweiten. Letzteres erleichtere die Bildung von Betriebsräten in mittelständischen Unternehmen, so dass ein fairer Interessenausgleich befördert würde. Die Gleichberechtigung werde vorangebracht, da laut Entwurf die Zahl der Frauen in den Betriebsräten ihre Repräsentanz im Unternehmen spiegeln solle. In den Augen der PDS ist der Koalition mit der Novelle der "große Wurf" nicht gelungen. Dieses für die Gesellschaft wichtige Thema sei nicht mit der nötigen Konsequenz angegangen worden. So hätten die Rechte der Betriebsräte genauer benannt und der Arbeitnehmerbegriff definiert werden müssen. Die F.D.P.-Fraktion machte eine einseitige Belastung des Mittelstands durch den Gesetzentwurf aus. Die große Mehrheit der Betriebe käme sehr gut ohne formelle Regeln der Mitbestimmung aus; daher solle es erst in Unternehmen ab 20 Mitarbeitern möglich sein, einen Betriebsrat zu bilden. Mit der Novelle würden zusätzliche bürokratische Regeln eingeführt. Außerdem sei unklar, wie die anteilige Repräsentanz der Geschlechter im Wahlverfahren sichergestellt werden solle.
Jeweils gegen die Stimmen der anderen Fraktionen wurden Anträge der CDU/CDU ( 14/5753) und F.D.P. ( 14/5764) zum selben Thema zurückgewiesen.