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169/2001
Stand: 20.06.2001
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Experten begrüßen Initiativen zur Verbesserung der Situation von Prostituierten

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Anhörung)/

Berlin: (hib/MAR) Die Absicht, die rechtliche und soziale Stellung von Prostituierten zu verbessern, haben die zu einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Mittwochvormittag geladenen Sachverständigen im Grundsatz begrüßt. Man solle sich nicht zu lange die gegenwärtige Form der Doppelmoral leisten, erklärte die Vorsitzende der Strafrechtskommission des Deutschen Juristinnenbundes, Professor Dagmar Oberlies. Grundlage der Diskussion waren die Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen zur Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation der Prostituierten ( 14/5958) und der PDS zur beruflichen Gleichstellung von Prostituierten und anderer sexuell Dienstleistender ( 14/4456).

Ziel ist es unter anderem, durch die Abschaffung der Sittenwidrigkeitsbestimmung den Prostituierten den Zugang zur Sozialversicherung zu schaffen. Dazu stellte Rechtsanwalt Wolfgang Heine fest, dem Sozialversicherungsrecht sei es gleichgültig, ob eine Tätigkeit "makelbehaftet" sei. Der gezahlte Beitrag sei "bewertungsneutral". Bereits nach geltendem Recht stelle sich für einen Zugang zur Sozialversicherung lediglich die Frage, ob Prostituierte abhängig oder selbstständig beschäftigt seien. Für jede Prostituierte, die gezwungen oder auf freiwilliger Basis abhängig beschäftigt sei, bestehe Sozialversicherungspflicht. Diese Einschätzung wurde von anderen Experten geteilt. Die Sozialversicherung sei keine moralische Instanz, sagte Jutta Geissler-Hehlke, Leiterin der Dortmunder Mitternachtsmission. Der Vertreter des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, sah jedoch ein Problem in der faktischen Durchsetzung, für die die Kooperation der Arbeitgeber erforderlich sei. Der stehe jedoch das Strafrecht entgegen. Er bestätigte auch die von Professor Eberhard Eichenhofer von der Universität Jena getroffene Feststellung, dass Prostituierte, soweit nicht abhängig beschäftigt, letztlich schutzlos blieben.

Das zur Entscheidung anstehende Problem sei über 2.000 Jahre alt, stellte Professor Uwe Wesel fest. Wie zuvor Eichenhofer und Professor Thomas Pfeiffer von der Universität Bielefeld hielt er zur Regelung des Leistungsverhältnisses zwischen Prostituierten und Kunden die im Koalitionsentwurf gewählte Konstruktion eines einseitig verpflichtenden Vertrages für falsch. Statt dessen schlug er vor, die Prostitution zivilrechtlich normal in das Dienstvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches einzuordnen, wie im PDS-Entwurf vorgesehen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_169/03
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