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180/2001
Stand: 27.06.2001
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Ersatzlose Streichung des Rabattgesetzes empfohlen

Ausschuss für Wirtschaft und Technologie/

Berlin: (hib/VOM) Der Wirtschaftsausschuss hat am Mittwochvormittag die ersatzlose Streichung des Rabattgesetzes empfohlen. Für die Abschaffung stimmten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und F.D.P. Die CDU/CSU votierte dagegen, die PDS enthielt sich. Der Bundestag will am Freitag, 29. Juni, über die vorliegenden Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Aufhebung des Rabattgesetzes und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften ( 14/5441) sowie zur Aufhebung der Zugabeverordnung und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften ( 14/5594) entscheiden. Die Federführung für die Aufhebung der Zugabeverordnung liegt beim Rechtsausschuss.

Gegen das Votum der Antragsteller hat der Wirtschaftsausschuss einen Änderungsantrag der PDS-Fraktion abgelehnt, der eine Ergänzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorsah. Danach sollte eine unbillige Wettbewerbsbehinderung auch dann vorliegen, wenn zum Erreichen bestimmter Umsätze oder einer bestimmten Zahl von Geschäftsabschlüssen eine Vergünstigung von erheblichem Wert angeboten wird und dies sachlich nicht zu rechtfertigen sei. Die Sozialdemokraten erinnerten daran, dass in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses am 25. Juni keinen neuen Argumente mehr vorgebracht worden seien. Es müsse EU-weit eine Harmonisierung des Lauterkeitsrechts angestrebt werden. Eine Übergangsfrist von einem Jahr sei abzulehnen, weil dies eine weitere Diskriminierung von Inländern nach Umsetzung der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr in deutsches Recht bedeuten würde. Um Einwände der Verbraucherverbände gegen Kundenbindungssysteme abzufedern, sei im Bundesjustizministerium eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden. Sie soll die Entwicklung auf den Märkten nach Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung beobachten, so dass gegebenenfalls später Anpassungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vorgenommen werden könnten.

Bündnis 90/Die Grünen bezeichneten die Aufhebung beider Gesetze als überfällig. Die F.D.P. wandte sich dagegen, in anderen Gesetzen neue bürokratische Regelungen einzuführen und verwies auf eigene Gesetzentwürfe zur Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung, die der Bundestag unlängst abgelehnt habe. Bedenken der CDU/CSU-Fraktion, die sich auf Nachteile für den Mittelstand beziehen, hielt die Bundesregierung entgegen, sie habe diese Bedenken geprüft und sei zum Ergebnis gekommen, dass eine weitere rechtliche Flankierung nicht erforderlich sei. Einen Antrag der CDU/CSU ( 14/5751) zu Innovation und fairem Wettbewerb nach Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung lehnte der Ausschuss mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen ab.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_180/01
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