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181/2001
Stand: 27.06.2001
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Beamtenbesoldung soll modernisiert werden

/Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) Die Regierung hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung der Besoldungsstruktur vorgelegt (BesStruktG - 14/6390). Als eines von 15 Leitprojekten zur Umsetzung der Vorgaben des Leitbildes "aktivierender Staat" und des Programms "Moderner Staat - Moderne Verwaltung" soll auch das Besoldungsgesetz zu Gunsten aller Dienstherren flexibilisiert werden. So sollen bundeseinheitliche Vorgaben in der Beamtenbesoldung abgebaut und den Dienstherren größere Gestaltungsspielräume gegeben werden, um im Personalbereich differenzierter handeln zu können. Gleichzeitig würden damit Mitarbeitern neue Perspektiven eröffnet und ihr Leistungswille gefördert, heißt es. Die Einführung von Bandbreiten bei Besoldungsgruppen soll eine Flexibilisierung der Bezahlung im Eingangsamt und ersten Beförderungsamt des gehobenen und höheren Dienstes ermöglichen und Leistungsanreize schaffen. Die Regelungskompetenz für die Stellenobergrenzen soll auf die Bundesländer verlagert werden. Weiter vorgesehen sind eine Zulage für eine vorübergehende Wahrnehmung herausgehobener Funktionen sowie die Modernisierung der Regelung zum Familienzuschlag durch Streichung des Zuschlags für Verheiratete bei gleichzeitiger dauerhafter Erhöhung der kindergezogenen Anteile für dritte und weitere Kinder.

Die Regierung erklärt in der Begründung, eine Modernisierung sei nur gemeinsam mit allen staatlichen Ebenen zu bewältigen. Dies gelte nicht nur im Verhältnis zu Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch bei Ländern und Kommunen. So hätten etwa die Länder nur dann die Möglichkeit, ihre teilweise weit gediehenen Anstrengungen zu einer Reform der Verwaltung voranzutreiben, wenn der Bund größere Spielräume zuläßt. Insgesamt werde mit dem Leitbild des aktivierenden Staates eine politische Ausrichtung für die Modernisierung von Staat und Verwaltung festgelegt. Dies eröffne eine zukunftsweisende Perspektive für das gewandelte Verständnis von Aufgaben von Staat und Verwaltung. Ziel sei es, das gesellschaftliche Potenzial zur Selbstregulierung zu fördern und den notwendigen Freiraum zu schaffen.

Der Bundesrat lehnt in seiner Stellungnahme die Einführung von Bezahlungsbandbreiten ab, weil er dadurch die Einheitlichkeit der Besoldung im Bundesgebiet und sogar innerhalb der einzelnen

Länder gefährdet sieht. Ebenso spricht er sich gegen die ersatzlose Streichung des Verheiratetenzuschlags aus. Ablehnung oder Änderungsvorschläge gibt es auch für die Obergrenzen bei Beförderungsämtern, bei der Zulage für die Wahrnehmung befristeter Funktionen oder der Ruhestandsregelung. Während die Regierung in ihrer Gegenäußerung bei einigen Punkten Prüfung zusagt, will sie an den beabsichtigten Streichungen des Verheiratetenanteils im Familienzuschlag "nachdrücklich" festhalten und stimmt auch dem Bundesratsvorgeschlag zur Versetzung in den Ruhestand nicht zu. Die Gewerkschaften unterstützen laut ihrer Stellungnahme zwar Vorhaben zur Schaffung eines Funktions- und leistungsgerechten Bezahlungssystems im Öffentlichen Dienst, lehnen die vorgelegten Regelungen jedoch weitgehend ab.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_181/04
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