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189/2001
Stand: 03.07.2001
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Internationale Sicherheitsstandards für den Schiffsverkehr national umsetzen

/Verkehr und Bauwesen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/RAB) Verbindliche Vorschriften des internationalen Seesicherheitssystems sollen in Bundesrecht umgesetzt werden. In einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur "Anpassung bestimmter Bedingungen in der Seeschifffahrt an den internationalen Standard" ( 14/6455) heißt es, die Regierung setze sich im Rahmen der internationalen Seeschifffahrtsorganisation aktiv da für ein, die Sicherheit einschließlich des maritimen Umweltschutzes zu verbessern. Die Exekutive arbeite in der Europäischen Union an der europaweiten Umsetzung der Sicherheitsanforderungen mit. Im Zuge dieser internationalen Bemühungen sei es nun notwendig, insbesondere auf den Gebieten Mindestsicherheitsanforderungen, Qualifizierung von Seeleuten an Bord, Hafenstaatkontrolle sowie Seeunfalluntersuchung Neuregelungen in nationales Recht umzusetzen. Laut Gesetzentwurf muss der Schwerpunkt eines praxisgerechten maritimen Sicherheitskonzeptes darin liegen, Havarien und daraus folgenden Schäden zu verhindern. Durch die Einführung des neuen amtlichen internationalen Untersuchungsverfahrens im Rahmen einer kontinuierlichen Qualitätsverbesserung der internationalen Zusammenarbeit und maritimer Sicherheitspartnerschaft werde die Sicherheitsarchitektur des internationalen Systems auf die deutsche Seeunfalluntersuchung erstreckt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_189/05
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