Zeugnisverweigerungsrecht auch für selbst recherchiertes Material
Berlin: (hib/BOB) Das strafprozessuale Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten soll künftig auf selbst recherchierte Materialien und alle berufsbezogenen Wahrnehmungen ausgedehnt werden. Der Rechtsausschuss billigte am Mittwochmorgen mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/5166) mit entsprechenden Änderungen der Strafprozessordnung. In dieses Recht der Zeugnisverweigerung sollen auch nicht-periodische Druckwerke, Informations- und Kommunikationsdienste sowie Filmberichte einbezogen werden. Damit verbunden sei auch ein Verbot der Beschlagnahme solcher Materialien durch die Behörden. Über das Gesetz soll am kommenden Freitag, 6. Juli, im Plenum des Bundestages abgestimmt werden. CDU/CSU, F.D.P. und PDS stimmten gegen die Initiative. Ein Gesetzentwurf der Liberalen ( 14/1602), der im Grundsatz das gleiche Ziel verfolgte, fand im Rechtsausschuss keine Mehrheit.