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191/2001
Stand: 04.07.2001
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Gegen Südkoreas Dumpingpraktiken notfalls mit WTO-Klage vorgehen

Ausschuss für Wirtschaft und Technologie/

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll Südkorea wegen wettbewerbsverzerrender Preise und Dumpingpraktiken bei der Welthandelsorganisation (WTO) verklagen, wenn es nicht noch auf dem Verhandlungswege zu einer Einigung kommt. Diese Auffassung vertrat der Wirtschaftsausschuss am Mittwochvormittag, nachdem das Bundeswirtschaftsministerium über die aktuelle Lage der Schiffbauförderung berichtet hatte. Morgen und übermorgen werde die Arbeitsgruppe "Schiffbau" der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in Paris mit dem Ziel tagen, dass Südkorea Preiserhöhungen und Kapazitätsbeschränkungen im Schiffbau vornimmt, berichtete das Ministerium. Wenn sich in dieser Woche keine Regelung abzeichne, werde die EU-Kommission über das weitere Vorgehen, etwa ein WTO-Verfahren, beraten. Die bisherigen Verhandlungen der Kommission mit Südkorea hätten nicht zu einem Erfolg geführt. Das Problem stehe für die Bundesregierung ganz oben auf der Tagesordnung, hieß es. Eine WTO-Klage sei mit Abstand das "schärfste Schwert".

Die CDU/CSU stellte fest, dass sich bislang "unter dem Strich" nichts geändert habe. Es fehle der Wille, mehr Sicherheit für die deutschen Werften zu schaffen. Wenn es die Wettbewerbsverzerrungen nicht gäbe, indem Südkorea zu 39 Prozent unter den Selbstkosten produziere, wären Subventionen nicht erforderlich. Auch sei nicht einzusehen, dass ostdeutsche Werften Aufträge abgeben müssten und es zu Kurzarbeit komme, obwohl genügend Aufträge vorhanden seien. Die Sozialdemokraten sprachen von einer schwierigen Situation. Die Absicht, gegebenenfalls ein WTO-Verfahren einzuleiten, geht nach Ministeriumsangaben auf einen Beschluss des EU-Industrieministerrates vom Mai dieses Jahres zurück.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_191/05
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