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193/2001
Stand: 05.07.2001
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SPD und Bündnis 90/Die Grünen: Frauenhandel bekämpfen

/Menschenrechte/Antrag

Berlin: (hib/BOB) Prävention und Bekämpfung von Frauenhandel sind Anliegen eines Antrages von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/6540). Die Koalitionsfraktionen weisen darauf hin, die Probleme in diesem Bereich würden immer drängender. So sei Berlin an der Nahtstelle zwischen Ost und West zur Drehscheibe des internationalen Geschäfts mit der "Ware Frau" geworden. Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) zur Folge verschiebe sich die Herkunft junger Frauen, die Opfer von Menschenhandel seien, immer weiter nach Osten. Betroffen seien vor allem Weissrussland, Russland und die Ukraine. Überproportional hoch im Vergleich zur Bevölkerungszahl sei der Anteil an Frauen aus Litauen und Lettland. Das Delikt Frauenhandel in konkrete Zahlen zu fassen, ist nach Angaben der Abgeordneten dabei kaum möglich. Das finge schon damit an, dass die Definition dieses Delikts nicht einheitlich sei. Zudem gebe es eine hohe Dunkelziffer. EU-Experten bezifferten die Zahl der von Schleppern jährlich nach Westeuropa gebrachten Frauen auf 120.000, so Sozialdemokraten und Bündnisgrüne. Mit geschätzten 7 bis 13 Milliarden US-Dollar Jahresgewinn allein in Europa erweise sich das Geschäft für die Menschenhändler als "äußerst lukrativ".

Gering sei hingegen die Gefahr, entdeckt und bestraft zu werden. Abhängigkeitsverhältnisse und illegaler Aufenthaltsstatus machten es den Frauen beinahe unmöglich, ihre Zuhälter anzuzeigen. Selbst wenn sie von der Polizei aufgegriffen würden, schwiegen die Frauen aus Angst. Die Behörden würden sie zudem nicht als Opfer von Menschenhandel wahrnehmen, sondern als Täterinnen, die gegen das Ausländergesetz verstoßen hätten. Dabei seien solche Frauen für die Strafverfolgungsbehörden als Zeuginnen unverzichtbar, um die Strukturen organisierter Kriminalität aufzudecken, erklärten die Abgeordneten.

Nach dem Willen von SPD und B 90/Grüne ist das Parlament deshalb aufgefordert, bei der Bundesregierung auf eine Definition von Frauenhandel zu dringen, die neben Zwangsprostitution auch Heiratshandel und Arbeitsverhältnisse unter Sklaverei ähnlichen Bedingungen umfaßt. Die Regierung habe ferner die Bundesländer in allen Maßnahmen zu bestärken, die dazu beitrügen, dass Betroffene von Menschenhandel trotz ihrer Verstöße gegen das Ausländerrecht nicht als Täterinnen, sondern als schutzbedürftige Opfer behandelt werden. Die Länder seien dabei zu unterstützen, dass sie in einheitlicher Weise gegenüber Opfern von Frauenhandel vorgingen. Dies bedeute, dass sie entsprechend einer im Herbst vergangenen Jahres in Kraft getretenen Verwaltungsvorschrift eine Frist zur freiwilligen Ausreise von mindestens vier Wochen gewähren und zudem über die Möglichkeit informierten, sich durch spezielle Beratungsstellen betreuen und helfen zu lassen.

Zeuginnen, welche den Mut bewiesen hätten, zur Aufdeckung und Zerschlagung organisierter Kriminalität beizutragen, sollen nach dem Willen der Koalitionsfraktionen bis zum Abschluss des Verfahrens nicht nur Abschiebeschutz, sondern auch ein Bleiberecht erhalten, wenn sie bei der Rückkehr in ihr Herkunftsland erheblich gefährdet sind. Die Regierung ist zudem aufgefordert, zu prüfen, mit welchen Maßnahmen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit potenziellen Migrantinnen und ihren Familien bzw. Rückkehrerinnen am ehesten eine wirtschaftliche Perspektive in ihrer Heimat geboten werden kann. Entsprechende Projekte seien zu fördern.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_193/04
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