Briefwahlstimmen in die repräsentative Wahlstatistik einbeziehen
Berlin: (hib/BOB) Die Stimmen von Briefwählern sollen künftig in die repräsentative Wahlstatistik einbezogen werden. Zu diesem Zweck haben SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf ( 14/6538) vorgelegt. Die drei Fraktionen verweisen dazu auf eine Entschließung des Bundestages vom Mai 1999. Dieser habe anlässlich der Verabschiedung des Wahlstatistikgesetzes hervorgehoben, auf Grund der tendenziell ansteigenden Zahl dieser Wählergruppe sei die künftige Berücksichtigung geboten, um genaue statistische Ergebnisse zu sichern. Erhebungen zufolge habe der Anteil der Briefwähler bei der Bundestagswahl 1998 16 Prozent betragen. 1994 seien es lediglich 13,4 Prozent, 1990 9,4 Prozent gewesen.