Über Neuordnung des Liegenschaftsmanagements der Bundeswehr berichten
Berlin: (hib/BOB) Die Neuordnung des Liegenschaftsmanagements der Bundeswehr thematisiert die F.D.P.-Fraktion in einer Großen Anfrage ( 14/6613). Hintergrund seien Planungen des Bundesverteidigungsministeriums, diese Zuständigkeit auf die Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb (GEBB) bzw. deren Eigentümergesellschaft zu übertragen. Von der Bundesregierung verlangen die Freien Demokraten Auskunft darüber, welchen wesentlichen Inhalt der Gesellschaftsvertrag der GEBB und der Eigentümergesellschaft haben soll. Wie viele Beschäftigte der Bundesverwaltung von der Umstrukturierung betroffen sind, ist ebenfalls von Interesse. Ob das gesamte Organisationsvorhaben mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wollen die Abgeordneten außerdem in Erfahrung bringen. Sie weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, gemäß Artikel 87 b der Verfassung sei unter anderem auch die Instandhaltung sowie die Weiterentwicklung des mobilen Bestandes durch Baumaßnahmen Aufgabe der Länder, mit denen das Verteidigungsministerium unbefristete Verwaltungsvereinbarungen schließe.
Die F.D.P. möchte mit Blick auf die Bundeshaushaltsordnung (BHO) ferner wissen, welche Konsequenzen auf die Verfügbarkeit der Bundesgrundstücke deren Übertragung auf die Eigentümergesellschaft hat. Diese unterscheidet der Fraktion zufolge lediglich zwischen benötigten und entbehrlichen Liegenschaften. Entbehrliche Objekte seien zur veräußern, eine Übertragung auf eine GmbH sei in der BHO nicht vorgesehen, so die Abgeordneten.