Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/BOB) Nach Worten der Bundesregierung hat die Veröffentlichung von Richtlinien für Behörden, welche für Steuervergünstigungen für Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten sowie städtebaulichen Entwicklungsbereichen zuständig sind, eine bislang kritikwürdige Situation bei der Anwendung von Recht in diesem Bereich deutlich verbessert. Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort ( 14/6679) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/6296). Die Fraktion hatte auf einen Bericht des Bundesrechnungshofes und darin kritisierte Defizite verwiesen.