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211/2001
Stand: 27.07.2001
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Regelung zur Kulturgutsicherung und zum Kulturaustausch "hat sich bewährt"

/Kultur/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Die mit dem Kulturgutsicherungsgesetz von 1998 geschaffene Möglichkeit der Gewährung von freiem Geleit im Leihverkehr mit "ausländischem Kulturgut" hat sich bewährt. Dies bestätigt die Bundesregierung in der Antwort ( 14/6686) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P. ( 14/6603). Bejaht wird von der Regierung auch die Frage, ob nach Einführung des freien Geleits Ausstellungen ermöglicht worden sind oder werden, die ohne diese Regelung nicht zustande gekommen wären, weil die Leihgeber hätten fürchten müssen, dass ausgestellte Kunstwerke nicht in den Besitz des Leihgebers zurückkehren. Auch teilt die Regierung die Ansicht, dass ausländisches Kulturgut nicht im Ausland "geschaffen" sein müsse. Mit ausländischem Kulturgut könnten damit auch bedeutende Kunstgegenstände gemeint sein, die sich - ohne Rücksicht auf ihren Entstehungsort - im Ausland befinden. Zur Frage des nach den Verzeichnissen der Bundesländer gebildeten "Gesamtverzeichnisses national wertvollen Kulturgutes" erklärt die Regierung, dieses werde bisher in der Regel alle vier Jahre veröffentlicht. Ein neuer Veröffentlichungstermin stehe noch nicht fest.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_211/03
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