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216/2001
Stand: 07.08.2001
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Finanzministerium will nicht alleinigen Vorsitz im KfW-Verwaltungsrat behalten

/Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Pressemeldungen, wonach das Bundesfinanzministerium beabsichtige, den Vorsitz im Verwaltungsrat der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) weiterhin allein innezuhaben, treffen nach Angaben der Bundesregierung nicht zu. Wie aus ihrer Antwort ( 14/6728) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion ( 14/6513) hervorgeht, sei die künftige Organisationsstruktur nach dem geplanten Zusammenschluss von KfW und Deutscher Ausgleichsbank (DtA), den beiden Förderbanken des Bundes, noch Gegenstand der Diskussion. Gemäß Kabinettsbeschluss solle der Vorsitz im Verwaltungsrat der KfW abwechselnd vom Bundesfinanzminister und vom Bundeswirtschaftsminister wahrgenommen werden, heißt es in der Antwort. Mit der gemeinsamen Refinanzierung hätten die beiden Banken bereits wesentliche Synergien realisiert, betont die Regierung. Weitere Synergien entstünden bei der Vereinheitlichung von Systemen und Verfahren der Förderprogramme. Daran werde zurzeit unabhängig von den organisatorischen Fragen weiter gearbeitet. Die Liberalen hatten sich in ihrer Anfrage auf den Kabinettsbeschluss vom 21. Juni 2000 bezogen, die Anteile des Bundes an der DtA an die KfW zu veräußern.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_216/01
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