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222/2001
Stand: 20.08.2001
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Regierung befürwortet Werbefreiheit für legale Produkte

/Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MAR) Für legale Produkte und Dienstleistungen soll grundsätzlich frei geworben werden dürfen. Dafür trete auch sie ein, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/6780) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion ( 14/6504). Sie sehe darin wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom Dezember 2000 (Benetton-Werbung) einen engen Zusammenhang mit der Gewährleistung der Meinungsfreiheit, die sich auch auf "kommerzielle Meinungsäußerungen sowie reine Wirtschaftswerbung" erstrecke. Ob sie einem Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie über die Werbung für Tabakerzeugnisse im Ministerrat zustimmen wird, macht die Regierung davon abhängig, "wie die Richtlinie aussieht, wenn sie zur Abstimmung steht", heißt in der Antwort weiter.

Die Bundesregierung teilt nach eigenen Angaben die Auffassung, dass auch die Werbung für den Bereich der Genuss- und Nahrungsmittel eine "wichtige marktwirtschaftliche Funktion" erfüllt. Sie informiere die Verbraucher, verbessere die Vergleichbarkeit von Produkten und fördere den für die Marktwirtschaft nötigen Wettbewerb auf der Angebotsseite, heißt es in der Antwort weiter. Sie sei somit ein wesentliches Instrument des Absatzes von Waren und schaffe und sichere Arbeitsplätze. Weiter stellt die Regierung fest, sie verfolge im Rahmen ihrer Verbraucherpolitik zugleich das Ziel, Rahmenbedingungen in der sozialen Marktwirtschaft so zu gestalten, dass sich die Verbraucher auf die Angebote der Märkte verlassen können, ohne unvertretbare Risiken für ihre Gesundheit und Sicherheit einzugehen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_222/03
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