Hochschuldienstrecht soll reformiert werden
Berlin: (hib/MAR) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmenrechts (14/6853) vorgelegt. Damit soll das Hochschuldienstrecht reformiert werden mit dem Ziel, die Leistungs- und Innovationsfähigkeit des Wissenschafts- und Forschungssystems zu stärken. Ferner sollen dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Hochschul- und Forschungslandschaft auch im internationalen Vergleich gesichert sowie der Qualifikationsweg für den wissenschaftlichen Nachwuchs kürzer und übersichtlicher werden.
So beabsichtigt die Regierung, eine Juniorprofessur mit dem Recht zu selbstständiger Forschung und Lehre als neuen Weg zur Professur an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen einzuführen. Weiter sieht der Entwurf die ausschließliche und umfassende Bewertung der für die Berufung auf eine Professur erforderlichen wissenschaftlichen Leistungen in Berufungsverfahren unter Verzicht auf die Habilitation vor. Darüber hinaus sollen der Karriereweg an der eigenen Hochschule durch Begrenzung des Hausberufungsverbots eröffnet, ein Doktorandenstatus eingeführt und die Regelungen über die befristete Beschäftigung von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern völlig neu gestaltet werden.
Bei der Einrichtung von Juniorprofessuren will der Bund dem Gesetzentwurf zufolge die Länder mit einem Förderprogramm unterstützen, im Rahmen dessen die Erstausstattung für die Forschung von Juniorprofessoren und -professorinnen in den Jahren 2002 bis 2005 mit einem Pauschalbetrag von jeweils 60.000 € gefördert werden soll.