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239/2001
Stand: 17.09.2001
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CDU/CSU: Nächste Steuerreform-Stufen auf 2002 vorziehen

/Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die CDU/CSU-Fraktion plädiert dafür, die nächsten Stufen der Steuerreform auf das Jahr 2002 vorzuziehen. In einem Antrag ( 14/6887) wird dies damit begründet, dass die wirtschaftliche Lage in Deutschland weiterhin kritisch sei. Die wirtschaftliche Schwäche sei "hausgemacht". Schuld sei eine verfehlte Steuerpolitik der Bundesregierung. Durch ein Vorziehen der bereits geplanten Stufen des Steuersenkungsgesetzes auf 2002 würde die Diskriminierung von Personenunternehmen auf Grund der Tarifspreizung zu Gunsten von Kapitalgesellschaften reduziert. Dadurch würden "dringend benötigte Impulse" für die Überwindung der Konjunkturschwäche in die Wirtschaft gegeben, so die Fraktion. Darüber hinaus verlangen die Abgeordneten, den früheren "Mitunternehmererlass" vollständig wieder herzustellen. Die dazu geplanten Regelungen seien mit "Haken und Ösen" versehen. Bisher sei die Buchwertfortführung bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Personenunternehmen ohne jegliche Beschränkung durch Fristen vorgesehen. Nun wolle die Regierung die steuerneutrale Übertragung von Wirtschaftsgütern an eine generelle Behaltefrist von sieben Jahren koppeln. Diese deutliche Einschränkung verhindere notwendige Umstrukturierungen in Personenunternehmen und treibe einen Keil zwischen Steuerrecht und Handelsrecht, argumentiert die Union.

Sie tritt zudem dafür ein, die Rechtslage bei der Aufgabe von Gewerbebetrieben nicht zu verschärfen. Ebenso sollte eine Reinvestitionsrücklage für Personengesellschaften ohne "eingebaute Fallstricke" eingeführt werden. Die vorgesehene Reinvestitionsrücklage sei in ein enges Korsett gezwängt, da sie nur für wenige, größere Unternehmen interessant sei. Es sei nicht einzusehen, so die Fraktion, weshalb ein Handwerksbetrieb, der Beteiligungen verkaufe, nur wieder in solche Beteiligungen investieren dürfe und dies zudem nur innerhalb von zwei Jahren möglich sein soll. Abschließend verlangt die Fraktion die Rücknahme der zum Jahresbeginn überarbeiteten Tabellen für Absetzung für Abnutzung (AfA) und eine faire Behandlung ehrlicher Unternehmer bei der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_239/05
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