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241/2001
Stand: 18.09.2001
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Regierung will Natur und Landschaft "aufgrund ihres eigenen Wertes" schützen

/Umwelt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) Vor dem Hintergrund vielfältiger Belastungen in einem dichtbesiedelten Land soll der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der biologischen Vielfalt neu geregelt werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege ( 14/6878) vorgelegt. Der Regierungsentwurf will die Funktion des Naturhaushalts, der Regeneration sowie den Umgang und Nutzung von Naturgütern und der Tier- und Pflanzenwelt "auf Dauer" neu sichern. Dazu sollen unter anderem Biotope mit mindestens zehn Prozent der Fläche eines Bundeslandes zur nachhaltigen Sicherung heimischer Tier- und Pflanzenarten dienen. Der Entwurf der Bundesregierung ist wortgleich mit einer Gesetzesinitiative von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/6378).

Die Stellungnahme des Bundesrates zur neuen Regelung weist zahlreiche Änderungsforderungen auf. Sie betreffen unter anderem den Zehn-Prozent-Anteil der Biotopverbundsystem an der Landesfläche von Stadtstaaten, die Festlegung der Grundsätze der "guten fachlichen Praxis" für die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie die Eingriffsregelung, die Schutzgebiete, den Artenschutz und die Kontrolle von sogenannten "Faunenverfälschern". Auch die Mitwirkung und Beteilungsrechte von Naturschutzvereinen sowie die Vereinsklage sind Gegenstand der Änderungsforderungen. Eine für den 24. September 2001 angekündigte öffentliche Anhörung von Sachverständigen und Interessenverbänden zum Bundesnaturschutzgesetz soll der weiteren Klärung dienen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_241/03
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