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246/2001
Stand: 24.09.2001
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"Naturschutz zahlreicher Arten auf kleinen Flächen erfordert hohen Aufwand"

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Anhörung)/

Berlin: (hib/WOL) "Gerade der Schutz zahlreicher Arten der Tier- und Pflanzenwelt auf relativ kleinen Flächen erfordert einen hohen Pflegeaufwand" hat Professor Berndt Heydemann von der Universität Kiel bei der öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zur Neuregelung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchGNeuregG) am 24. Septemeber erklärt. Heydemanns Antwort galt einer Frage der PDS, wie es denn möglich gemacht werden könne, "Steinadler und Wattenwurm zu vernetzen". Ausser dem Regierungsentwurf ( 14/6878), wortgleich mit dem Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/6378), hatte auch die PDS einen Entwurf zur Neuordnung des Naturschutzes ( 14/5766) vorgelegt.

Zur Einschätzung der Biotopvernetzung und der Schutzgebietsfunktionen erläuterte Heydemann auf eine entsprechende Frage der SPD, etwa 400 der rund 500 Naturschutzgebietstypen seien auf lediglich 10-20 Prozent der Bundesrepublik Deutschland konzentriert. Es gehe darum, im Interesse eines vielfältigen Artenschutzes die Flächengröße im Verbund mit dem ökologischen Kontext herzustellen. Dies bedeute Seen, Flüsse, Ebenen und Bergkuppen in einem Flächenverbund zu erreichen. Professor Christina von Haaren von der Universität Hannover ergänzte, eine wesentliche Schwierigkeit vielfältigen Artenschutzes liege darin, dass sehr viele Lebensräume isoliert seien und es bislang keine Durchlässigkeit zwischen diesen einzelnen Naturschutzgebieten gebe. Zur Frage der CDU/CSU nach einer Definition von Größe und Art der Biotopvernetzung erklärte Professor Norbert Rieder vom Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz, zehn Prozent seien eine "wahllos" heraus gegriffene Größe mit eher einen traditionellen Hintergrund. Auch die Vertreter des Bauernverbandes erklärten, die Größenordnung von zehn Prozent sei willkürlich, sei eine "absolute Null-Formel", mit der angesichts der bereits vorhandenen Regelung nichts neuen bewirkt werde.

Der Bauernverband kritisierte außerdem das sogenannte "Trittsteinbiotop". Es könne nicht angehen, dass die angrenzenden Flächen eines Schutzgebietes eventuell nach dem Umweltverträglichkeitsprinzip (UVP) beurteilt würden und damit künftig ebenfalls zu einem schutzwürdigen Gebiet erklärt würden. Zur gleichen Frage von Bündnis 90/Die Grünen zur Definition der Biotope erklärten die Vertreter vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), die zehnprozentige Prozent Lösung sei etwa keine Null-Nummer, die Kritik gehe jedoch in die gleiche Richtung. Nach Ansicht von BUND müsse ein 10-15-prozentiger Anteil als Naturschutzfläche zu erreicht werden, wobei bestehende Lücken zwischen einzelnen Naturschutzgebieten zum Schutz seltener Arten zu schließen seien, ohne einer prozentualen Vorgabe zu unterliegen. Christoph Heinrich vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) sagte, die bisherige Regelung sei viel zu weit gefasst. Nach den vorliegenden Kriterien könnten zahlreiche Bundesländer bereits Vollzug melden, wenn es nur um eine zehnprozentige Flächenregelung gehe. Vordringlich sei es, eine dauerhafte Sicherung der Biotopvernetzung aufzubauen und zu erhalten und dabei die "dingliche" Sicherung nicht zu vernachlässigen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_246/03
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