"Inhaftierten Entwicklungshelfern geht es den Umständen entsprechend gut"
Berlin: (hib/WOL) Den von den Taliban in Afghanistan inhaftierten Entwicklungshelfern geht es den Umständen entsprechend gut. Dies erklärte ein Vertreter des Auswärtigen Amtes am 25. September gegenüber den Mitgliedern des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung unter Berufung auf zuverlässige und gut informierte Kreise. So habe es von anderer Seite Gelegenheit gegeben, alle acht Gefangenen zu sehen und unter vier Augen zu sprechen. Den Informationen zufolge hatten die Inhaftierten erstmals mit dem Beginn des Prozesses am 8. September Gelegenheit, Stellung gegen den Vorwurf der Missionierung afghanischer Staatsbürger zu nehmen, auf dem die Todesstrafe steht.
Von der Bundesregierung seien "auf allen Ebenen" Schritte unternommen worden, um Hilfe zu leisten, eine Klärung der Vorwürfe und damit eine Freilassung der Inhaftierten zu erreichen. Unter anderem sei ein pakistanischer Rechtsanwalt in Islamabad mit einer Zulassung für das Oberste Gericht in Kabul gefunden und mit der Interessenwahrnehmung der Inhaftierten beim Prozess beauftragt worden. Diesem sei zwar vor kurzer Zeit ein Visum ausgestellt worden, es fehle jedoch noch die Einreisegenehmigung. In Abstimmung mit den USA sei es insgesamt darum gegangen, alle Verhandlungen auf konsularischer Ebene zu regeln und in Gang zu halten, um eine Ausweitung in Richtung einer "politischen Geiselnahme" und damit noch größere Erschwernisse auf jeden Fall zu vermeiden.