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254/2001
Stand: 02.10.2001
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Sofortvollzug von Verfügungen der Kartellbehörden ermöglichen

/Wirtschaft/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion will die Stellung der Kartellbehörden bei der Missbrauchsaufsicht stärken, indem der Anspruch auf einen diskriminierungsfreien Netzzugang auf dem Strom- und Gasmarkt durch eine sofortige Vollziehbarkeit von Verfügungen der Behörden durchgesetzt wird. In einem Gesetzentwurf ( 14/6968) schlägt die Fraktion vor, dazu das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu ändern. Mit der Liberalisierung der Energiemärkte sei Wettbewerb entstanden, stellen die Abgeordneten fest. Derzeit seien jedoch steigende Energiepreise ein Indiz für den stockenden Wettbewerb. Vor allem bei der kartellbehördlichen Kontrolle von missbräuchlichen Behinderungen beim Zugang zu Strom- und Gasnetzen müsse die Missbrauchsaufsicht verbessert werden. Die sofortige Vollziehbarkeit behördlicher Verfügungen könne dafür sorgen, dass sich Wettbewerb entfalten kann. Sie würde bewirken, so die Liberalen, dass Netzbetreiber, die sich missbräuchlich verhalten, ihre Wettbewerber nicht länger durch langjährige Rechtsstreitigkeiten vom Marktzutritt abhalten können. Entsprechende Regelungen hätten sich auf dem Gebiet der Telekommunikation bewährt, betont die Fraktion. Für den Netzbetreiber würde der Wegfall der aufschiebenden Wirkung keine unzumutbare Einschränkung seiner Rechtsmittel bedeuten, heißt es weiter. Auf seinen Antrag hin werde das Beschwerdegericht verpflichtet, die aufschiebende Wirkung wieder herzustellen, falls die Gewährung des Netzzugangs im Einzelfall eine "unbillige Härte" für ihn bedeuten würde.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_254/01
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