Aufsicht über Finanzdienstleistungen in einer Behörde zusammenfassen
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will eine selbstständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht errichten, welche die Aufsichtskompetenzen der bisherigen drei Bundesoberbehörden, der Bundesämter für das Kreditwesen, für das Versicherungswesen und für den Wertpapierhandel, übernimmt. Dies geht aus ihrem Gesetzentwurf über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht ( 14/7033) hervor. Die Regierung erwartet, dass die neue Bundesanstalt zu einer effizienteren Aufsicht und zur Nutzung von Synergieeffekten bei Querschnittsaufgaben führt und das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Aufsicht verbessert. Die Bundesanstalt soll zu 100 Prozent durch Umlage der Kosten auf die beaufsichtigten Institute und Unternehmen finanziert werden. Damit würde der Bundeshaushalt, aus dem bisher zehn Prozent der Aufsichtskosten der drei Behörden finanziert worden seien (13,5 Millionen DM im Haushaltsjahr 1999), vollständig davon entlastet. Der Entwurf enthält zum einen ein neues Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und zum anderen die Änderung von 18 Gesetzen und 6 Verordnungen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2002 in Kraft treten.
Anlass für diese Reform sind nach Regierungsangaben Veränderungen auf den Finanzmärkten und bei der Aufsicht im Kredit-, Versicherungs- und Finanzdienstleistungswesen. Die Entwicklung auf den Finanzmärkten sei mit höheren Risiken für die Stabilität verbunden, denen künftig mit einer "Aufsicht aus einem Guss" begegnet werden soll. Die Trennung von Solvenzaufsicht, Produktaufsicht und Marktaufsicht in drei Aufsichtsbehörden werde damit aufgegeben. Das Modell "Allfinanzaufsicht" soll nach dem Willen der Regierung eine "zeitgemäße, integrierte Aufsicht" schaffen. Banken, Versicherungsunternehmen und Wertpapierhäuser konkurrierten heute am selben Markt um die selben Kunden mit ähnlichen Produkten und Vertriebswegen. Weiter heißt es, eine Bundesoberbehörde sei nicht konkurrenzfähig, wenn es darum gehe, Spezialisten für die Bewertung von Risikomodellen der Banken zu gewinnen. Der Gesetzentwurf eröffne die Möglichkeit, für Angestellte übertarifliche Vergütungen zu bezahlen und so auch für berufserfahrene Mitarbeiter aus der freien Wirtschaft attraktive Konditionen anzubieten.
Der Bundesrat sieht in seiner Stellungnahme noch "erheblichen Nachbesserungsbedarf". Die Ziele des Gesetzes seien in weiten Teilen nicht zu erreichen. Die Ausgestaltung der Finanzmarktaufsicht müsse sich an der dezentralen Struktur der deutschen Kreditwirtschaft und der mittelständisch geprägten Unternehmenslandschaft orientieren. Dies werde im Entwurf nicht ausreichend berücksichtigt. Im einzelnen kritisiert die Länderkammer, dass die Kompetenz der Landeszentralbanken bei der Bankenaufsicht nicht effizient genutzt wird. Sämtliche Hoheitsakte und Allgemeinverfügungen seien ausschließlich der Bundesanstalt vorbehalten, was zu strukturellen Auswirkungen zu Lasten der regionalen Kreditwirtschaft führen könne. Auch dürfe die Rolle der Bundesbank bei der Bankenaufsicht nicht geschwächt werden. Da die Finanzmarktaufsicht im öffentlichen Interesse liege, müsse sie mindestens zum Teil auch aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Eine Kostenbeteiligung des Bundes würde auch eine Kontrolle durch das Parlament gewährleisten und Druck zu einer sparsamen Haushaltsführung sicherstellen, so der Bundesrat. Er bemängelt auch, dass außertarifliche Vergütungsmöglichkeiten "ungerechtfertigten Privilegierung" von Angestellten gegenüber Beamten führen würden.