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261/2001
Stand: 10.10.2001
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SPD: Arbeitsmarktpolitik wird präventiv gestaltet

Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung/

Berlin: (hib/RAB) Die Arbeitsmarktpolitik wird künftig präventiv gestaltet und individuell auf Arbeitssuchende zugeschnitten. Mit diesen Worten hat die SPD die Ziele des JOB-AQTIV-Gesetzes der Koalition ( 14/6944) am Mittwochmorgen im Arbeits- und Sozialausschuss beschrieben. Die Vermittlung von Arbeitssuchenden wolle man verbessern, indem Eingliederungsvereinbarungen mit jedem Einzelnen getroffen würden, hieß es weiter. Auf diese Weise werde eine engere Kooperation der Betroffenen mit den Arbeitsämtern entstehen. Außerdem sei es Ziel der Koalition, die Infrastrukturpolitik mit der Arbeitsmarktpolitik stärker zu verzahnen. Insbesondere Frauen seien die Gewinner der Novelle des Dritten Sozialgesetzbuches. Sie sollen in Zukunft auch während der Mutterschaft das Recht auf Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit wie Umschulung oder Weiterbildung bekommen.

In den Augen der CDU/CSU wird zu wenig Geld für die Arbeitsförderung ausgegeben und dieses nicht wirkungsvoll eingesetzt. So dürfe die Vergabe und Bewilligung der Mittel nicht ein und derselben Person obliegen. Auch sei es erforderlich, die Erfolgskontrolle der Arbeitsvermittlung zu verbessern und die Rentenbeiträge für Arbeitnehmer über 55 Jahre im Falle von 35 Beitragsjahren abzusenken, um deren Beschäftigungschancen zu verbessern. Maßnahmen zur Förderung der Altersteilzeit sind nach Überzeugung der Parlamentarier auf Dauer nicht zu finanzieren. Die Fraktion begrüßte dagegen die von SPD und Bündnis 90/Die Grünen geplante Einführung der Jobrotation von Arbeitnehmern in einem Betrieb. Nach Auffassung der Bündnisgrünen wird sich die Arbeitsmarktpolitik durch das Gesetz weitgehend verändern. Sie bekomme durch die Reform einen "zentralen Schub", da insbesondere Langzeitarbeitslosen geholfen werde. Arbeitsämter würden in die Lage versetzt, Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen mit den Betrieben besser zu verzahnen. Nach Angaben der Abgeordneten wird zusätzlich die Erfolgskontrolle von Vermittlungsbemühungen gestärkt.

Die PDS hingegen macht zusätzliche Transfermaßnahmen infolge des Gesetzentwurfs aus, die die Arbeitslosigkeit nicht verhindern würden. Insbesondere sei es schwierig, die Leiharbeitszeit von 12 auf 24 Monate zu verlängern. Die Reform werde dazu führen, dass die Sozialhilfe stärker in Anspruch genommen und dadurch die Kommunen belastet würden. Im Gegensatz dazu spricht sich die FDP dafür aus, die Leiharbeitszeit auf 36 Monate auszuweiten. Insgesamt habe der Gesetzentwurf der Koalition einige "vernünftige Ansätze", dies gelte insbesondere für die Beratung der Arbeitssuchenden. Deren Betreuung solle einen Schwerpunkt jeder Arbeitsmarktpolitik darstellen. Kritisiert wurde, dass Strukturmaßnahmen über Beiträge aus der Arbeitslosenversicherung finanziert werden sollten. Die Fraktion signalisierte ihre Unterstützung für die geplante Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe so wie für die Einführung von Lohnzuschüssen für Geringverdiener.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_261/03
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