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264/2001
Stand: 11.10.2001
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Einnahmen aus Lkw-Maut für Straßenbau einsetzen

/Verkehr und Bauwesen/Antrag

Berlin: (hib/RAB) Die Einnahmen aus der geplanten streckenbezogenen Lkw-Maut sollen zweckgebunden für den Straßenbau eingesetzt werden. Direkte Quersubventionen zugunsten der Infrastruktur anderer Verkehrsträger kommen nicht in Betracht, erklärt die FDP in einem Antrag ( 14/7072). Die von der Bundesregierung in einem Gesetzentwurf ( 14/7013) geplante streckenbezogene Autobahnbenutzungsgebühr für schwere Lkw dürfe nicht zu einer Abgabenerhöhung für das deutsche Güterkraftverkehrsgewerbe führen. Insgesamt begrüße die FDP aber die Umstellung der Maut von der Zeit auf die Strecke. Mit diesem Schritt sollten Harmonisierungsschritte verbunden werden, die den Wettbewerbsnachteil des deutschen Güterkraftverkehrs in Europa mindern könnten. Deshalb sollten sowohl die Kraftfahrzeugs- als auch die Mineralölsteuer gesenkt

werden. In der Begründung heißt es, die zeitbezogene Lkw-Maut drohe zu einer "massiven Abgabenerhöhung" für das Güterkraftverkehrsgewerbe zu werden. Während die Abgeordneten generell die Umstellung der Infrastrukturfinanzierung hin zu mehr Nutzerfinanzierung begrüßen, fordern sie gleichzeitig eine Belastungsumstellung. Die Mineralölsteuer auf Dieselkraftstoffe müsse EU-konform abgesenkt und die mit der Ökosteuer verbundenen Mehrbelastungen müssten reduziert werden. Die von der Bundesregierung bisher katalogisierten Harmonisierungsschritte zum Abbau der Nachteile des deutschen Transportgewerbes im Wettbewerb innerhalb der EU reichten ausdrücklich nicht aus. Die Finanzierung der Straßenverkehrsinfrastruktur müsse umgestellt werden, indem die Einnahmen dauerhaft und vollständig in den Straßenbau zurückfließen, erklären die Abgeordneten weiter. Die Einnahmen müssten verwendet werden, um die Verkehrsinfrastruktur nachhaltig zu verbessern.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_264/03
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