Bundestag soll Markenrechtsvertrag billigen
Berlin: (hib/BOB) Unternehmen und Einzelpersonen, die Markenschutz anstreben, sollen dafür standardisierte Verfahrensbedingungen vorfinden. Zu einem im Oktober 1994 geschlossenen Vertrag der Weltorganisation für geistiges Eigentum hat die Bundesregierung einen Ratifikations-Gesetzentwurf ( 14/7044) vorgelegt. Dadurch soll es Anmeldern erleichtert werden, in einem für sie fremden Rechtssystem Markenschutz zu erlangen. Die Regierung erläutert, die Ratifizierung des Vertrages erfordere keine Änderungen im deutschen Markengesetz und nur geringfügige Angleichungen der Verfahrensvorschriften beim Deutschen Patent- und Markenamt. Diese würden rechtzeitig vorgenommen. Nennenswerte Beschleunigungseffekte im deutschen Anmeldeverfahren seien durch den Beitritt zu dem Abkommen nicht zu erwarten, da das deutsche Recht den Vorgaben des Markenrechtsvertrages bereits weitgehend entspreche. Dennoch sei es wichtig, dass Deutschland, das zu den ersten Unterzeichnern des Vertrages gehört habe, den Vertrag baldmöglichst billige.