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272/2001
Stand: 17.10.2001
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Bundesregierung will Soldaten besser bezahlen

/Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) Mit dem Entwurf eines sechsten Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften will die Bundesregierung Verbesserungen für Soldaten erreichen, um die Attraktivität der Streitkräfte zu erhöhen ( 14/7097). Den Angaben zufolge gibt es dabei auch Änderungen, die sich aus organisatorischen Umstrukturierungen und aus neuerer Rechtsprechung ergeben haben. Insgesamt schaffe das Gesetz die Voraussetzungen, zügiger als bisher Anwärtersonderzuschläge zu gewähren und damit einem Bewerbermangel entgegenzuarbeiten. Auch könne die Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes mit Sonderzuschlägen besser gesichert werden.

Insgesamt führe der Entwurf zu einem Abbau der Regelungsdichte, zur Vermeidung unnötiger Abstimmungsverfahren, zu einer Vereinfachung der Verwaltung und zur Förderung der Eigenständigkeit von Dienststellen, heißt es. Die Attraktivität eines Dienstes in den Streitkräften solle durch Anhebung der Eingangsbesoldung auf A3 unter Wegfall der Besoldungsgruppen A1 und A2 für die untersten Dienstgrade für Soldaten erhöht werden. Ebenfalls angehoben werden sollen die Planstellen für Unteroffiziere auf A9, die Planstellen für Kompaniechefs oder Einheitsführer auf A12 und für die Spitzendienstgrade in der Offizierslaufbahn des militärfachlichen Dienstes auf A13. Vorgesehen ist ferner, Dienstzeiten bei der Europäischen Union oder einem EU-Mitgliedstaat beim Besoldungsdienstalter zu berücksichtigen. Die Besoldungsordnung B sowie Leitungsfunktionen der Landesarbeitsgerichte will die Regierung auf Grund organisatorischer Umstrukturierungen und Aufgabenzuwächse ändern.

Den Angaben zufolge werden die Kosten für 2001 beim Bund mit 27,6 Millionen € zu Buche schlagen und für 2002 sowie den Folgejahren jeweils 94,3 Millionen € betragen. Während für Länder und Gemeinden für 2001 keine Kosten anfallen sollen, werden die zu erwartenden Mehrkosten für die Jahre ab 2002 mit jeweils 2,6 Millionen € für die Länder und 0,1 Millionen € für die Gemeinden angesetzt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_272/03
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