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272/2001
Stand: 17.10.2001
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Gegenseitige Katastrophenhilfe mit der Tschechischen Republik angestrebt

/Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) Mit einem Gesetzentwurf zu dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik will die Bundesregierung die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen regeln ( 14/7096). Die Regierung führt an, eine umfassende Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten sei ein wesentliches Kettenglied zur Vorsorge und zur Bewältigung von Katastrophen und Unglücksfällen. Für die Anfang der 80er Jahre begonnenen Vereinbarungen mit den europäischen Nachbarn über Hilfeleistung stelle der mit der Tschechischen Republik geschlossene Vertrag einen wichtigen Abschluss dar. Der am 19. September 2000 unterzeichnete Vertrag lege die Ansprüche und Kontaktstellen fest, schaffe Erleichterungen für den grenzüberschreitenden Verkehr von Einsatzkräften und Gütern, regele die Haftung bei Personen- und Sachschäden und sichere einen umfassenden Informations- und Erfahrungstausch der Vertragsparteien unter Einbeziehung der Kommunikation und des Datenschutzes. Mit dem vorgelegten Gesetz solle der Vertrag die für die Ratifizierung erforderliche Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften erhalten. Den Angaben zufolge hat der Bundesrat keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf erhoben.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_272/05
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