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274/2001
Stand: 18.10.2001
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Spitzenverbände stimmen Übernahmegesetz trotz Kritikpunkten zu

Finanzausschuss (Anhörung)/

Berlin: (hib/VOM) Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft begrüßen den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen ( 14/7034). In der schriftlichen Stellungnahme zu einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses, die am heutigen Donnerstag um 14 Uhr begonnen hat, wird befürwortet, dass die Hauptversammlung den Vorstand unabhängig vom Vorliegen eines Übernahmeangebotes ermächtigen kann, dafür zu sorgen, dass das Angebot verhindert wird (Vorratsbeschluss).

Kritisiert wird allerdings, dass es dem Entwurf zufolge darauf ankommen soll, ob das Vorgehen des Vorstands der von einer Übernahme bedrohten Gesellschaft (Zielgesellschaft) den Erfolg des Übernahmeangebots "objektiv" verhindern kann. Dazu wäre die Ermächtigung durch die Hauptversammlung erforderlich. Dies würde zu Unsicherheiten führen, ob eine Handlung erlaubt ist oder nicht, so die Einschätzung der Verbände. Im Ergebnis könne dies die Handlungsfreiheit der Vorstände weiter beschränken. Es solle daher für das Verbot bestimmter Handlungen des Vorstands nur darauf ankommen, ob mit dieser Handlung der Erfolg des Angebots "verhindert werden soll". Ferner sollte unterschieden werden zwischen den Fällen, in denen über eine eigene Tochtergesellschaft die Kontrolle an einer Zielgesellschaft erworben wurde, und solchen Fällen, in denen sich das Übernahmeangebot auf eine Holding als Zielgesellschaft bezieht, so dass bei Übernahme auch die Kontrolle an deren Tochtergesellschaften erworben werde, ohne dass sich die Beteiligungen an der Tochtergesellschaft ändern. Im zweiten Fall sollten keine weiteren Übernahmeangebote für die Tochterunternehmen erforderlich sein, da dies praktisch sämtliche Übernahmen von Holding-Gesellschaften verhindern würde.

Das Deutsche Aktieninstitut argumentiert, wenn Verteidigungsmittel im einzelnen im Vorratsbeschluss der Hauptversammlung aufgeführt werden müssten, könnte ein potenzieller Bieter vorhersehen, wie der Vorstand der Zielgesellschaft sich im Falle eines "Angriffs" verteidigen darf. Das Aktieninstitut hält zudem die geforderte Dreiviertelmehrheit für Vorratsbeschlüsse für zu hoch. Damit könnte es bereits einer geringen Zahl von Aktionären gelingen, einen solchen Beschluss zu verhindern. Die Börsensachverständigenkommission, welche die Bundesregierung in Kapitalmarkt- und Börsenfragen berät, plädiert dafür, das Instrument der Vorratsbeschlüsse nicht in das Gesetz aufzunehmen. Diese seien nicht geeignet, heißt es in der Stellungnahme, Übernahmen abzuwehren. Sie könnten im Gegenteil vom Kapitalmarkt mit Bewertungsabschlägen bestraft werden. Die Kommission lehnt auch den Vorschlag des Bundesrates ab, bei jedem Übernahmeangebot eine Hauptversammlung einzuberufen. Dadurch würden Unternehmensübernahmen "in unsachgemäßer Weise" erschwert. Der Bundesverband Deutscher Investment- und Vermögensverwaltungsgesellschaften tritt ebenfalls dafür ein, auf die Einführung von Vorratsbeschlüssen durch die Hauptversammlung des Zielunternehmens zu verzichten. Sie widerspräche der von Regierung und EU-Kommission verfolgten Linie, Vorstand und Aufsichtsrat des Zielunternehmens im Interesse der Unternehmenseigner zu einer strikten Neutralität bei Übernahmeangeboten zu verpflichten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_274/03
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