Muslimische Gläubige durch Datenanforderungen nicht generell verdächtigt
Berlin: (hib/WOL) Nach Ansicht der Bundesregierung führen Datenanforderungen durch die Innenbehörden nicht zu einer generellen Verdächtigung von Personen muslimischen Glaubens. Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort ( 14/7206) auf eine Kleine Anfrage der PDS zur Rasterfahndung gegen Studierende ( 14/7023). Die Regierung legt dar, Personen, die anhand der Rastermerkmale auffallen, würden nicht automatisch Gegenstand polizeilicher Ermittlungen. Es sei gerade der Sinn der Rasterfahndung, die überwiegende Mehrzahl gerasteter Personengruppen nicht in polizeiliche Anschlussermittlungen einzubeziehen. Erst bei Auffälligkeiten durch weiteren Datenabgleich sowie relevante Informationen anderer Stellen über eine Person schlössen nach einer Einzelfallbewertung Maßnahmen der zuständigen Länderpolizeien an.
Laut Antwort können Auskünfte über gegenwärtige Erhebungen bei den Hochschulen im Rahmen laufender Gefahrenabwehrmaßnahmen nur von den jeweiligen Bundesländern erteilt werden, da die Rasterfahndung sich auf die Polizeigesetze der Länder stütze. Derzeitige Rasterfahndungen würden auf dieser Rechtsgrundlage durch eine Koordinierungsgruppe Internationaler Terrorismus koordiniert. Sie erfolge unter Vorsitz des Bundeskriminalamtes und mit Beteiligung der Arbeitsgruppe Kripo, des Bundesgrenzschutzes, des Bundesamtes für Verfassungsschutzes, des Bundesnachrichtendienstes sowie der Landesämter für Verfassungsschutz.