Notwendigkeit zur Aufhebung des Religionsprivilegs begründen
Berlin: (hib/WOL) Das von der Bundesregierung angestrebte Verbot von Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften bei Verdacht auf Straftaten oder eines Verstoßes gegen die verfassungsmäßige Ordnung ist Thema einer Kleinen Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/7200). Die Abgeordneten zitieren dazu den Berliner Erzbischof Kardinal Georg Sterzinsky, der gewarnt habe, "zu schnell das Religionsprivileg zu streichen, ohne die ganze Tragweite zu bedenken" sowie den Kölner Staatskirchenrechtler Professor Wolfgang Rüfner, der in dem Vorhaben "eine Einschränkung der Religionsfreiheit" sehe. Laut PDS besteht die Gefahr, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften pauschal in den Generalverdacht des Extremismus zu stellen. Zudem sei fraglich, ob das Verbot einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft als "Ausländerverein" nach dem Vereinsgesetz verfassungsrechtlich zulässig sei.
Die Abgeordneten wollen wissen, welche religösen Gemeinschaften nach Aufhebung des Religionsprivilegs gemäß Vereinsgesetz aufgelöst werden sollen und interessieren sich für die Mitgliederstärke sowie den nach Auffassung der Regierung zutreffenden Verbotsgrund. Gefragt wird auch nach bereits erfolgten Verbotsverfügungen und solchen, die durch die Gerichte nicht bestätigt worden seien. Die Abgeordneten interessieren sich zudem dafür, ob eine Aufhebung des Religionsprivilegs nicht eine erhebliche Beschränkung des grundgesetzlich garantierten Anspruchs auf die Freiheit der Religionsausübung und des Zusammenschlusses zu entsprechenden Gemeinschaften darstellen würde.