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283/2001
Stand: 31.10.2001
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Bei Suche nach Grundstückseigentümern wird auf Erbenermittler verzichtet

/Neue Länder/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Beim Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (BARoV) sind nach Angaben der Bundesregierung derzeit 13 Bedienstete damit beschäftigt, die Eigentümer von Grundstücken zu ermitteln, die in der DDR zwangsweise unter staatliche Verwaltung gestellt wurden. Das BARoV nutze dabei alle zur Verfügung stehenden Informationsquellen, teilt die Regierung in ihrer Antwort ( 14/7237) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 14/7122) mit. Hierzu gehörten beispielsweise Grundbuchämter, Nachlassgerichte, Einwohnermeldeämter, Archive oder Standesämter, aber auch Registerbehörden und Friedhofsverwaltungen. Beiausländischen Eigentümern würden zudem Informationen des Auswärtigen Amts sowie der Botschaften herangezogen. Erbenermittler würden hingegen nicht beteiligt, heißt es in der Antwort weiter. Zum einen gelte es, datenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten, zum anderen geschehe dies auch im Hinblick darauf, dass von Erbenermittlern aufgefundene Eigentümer mit nicht unbeträchtlichen Honorarforderungen konfrontiert würden, wenn sie Informationen über ihr Grundstück erlangen wollten. Durch die eigenen Ermittlungen des BARoV, die zum Stichtag 1. Oktober 2001 in etwa 150 Fällen von Erfolg gekrönt worden seien, hätten hingegen keine Kosten geltend gemacht werden müssen. Die Personalkosten für derartige Ermittlungen beim BARoV beziffert die Regierung für den Zeitraum seit 1997 mit 2,8 Millionen DM. Hinzu kämen die "üblichen Sachkosten" pro Mitarbeiter sowie etwa 260.000 DM an Kosten für Veröffentlichungen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_283/02
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